
BAFA Antrag abgelehnt.
Zitat von Caletta am 8. Juli 2021, 12:23 UhrGestern habe ich von der BAFA einen Ablehnungsbescheid erhalten, mit folgender Begründung:
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung auf den Antragsteller bereits erfolgt ist.
Aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten des Kraftfahrtbundesamt (KBA) geht hervor, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung noch noch nicht auf Sie zugelassen war. Die Antragstellung war Ihnen nur deshalb möglich, da Sie im Antragsformular nicht das korrekte Zulassungsdatum eingegeben haben.
Datum der Antragstellung: 16.06.2021
Datum der Zulassung laut KBA: 21.06.2021
Aus diesem Grund muss Ihr Antrag leider abgeleht werden. Ich bedauere, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine erneute Antragstellung für dasselbe Fahrzeug ausgeschlossen ist.
Jetzt meine Daten die für die Antragstellung verwendet wurden. Zulassung des Fahrzeuges am 11.06.2021. Antragstellung 16.06.2021. Zulassung lt. KBA 21.06.2021.
Wahrscheinlich hat die Datenübertragung in der Service-Wüste Deutschland an das KBA mehr als 10 Tage gedauert. Bis zur Antragsstellung bin ich mit einem zugelassenen Fahrzeug ja schon 6 Tage gefahren (eigentlich nicht zugelassen).
Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir mit euren Tips unter die Arme greifen würdet.
Heinz
Gestern habe ich von der BAFA einen Ablehnungsbescheid erhalten, mit folgender Begründung:
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung auf den Antragsteller bereits erfolgt ist.
Aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten des Kraftfahrtbundesamt (KBA) geht hervor, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung noch noch nicht auf Sie zugelassen war. Die Antragstellung war Ihnen nur deshalb möglich, da Sie im Antragsformular nicht das korrekte Zulassungsdatum eingegeben haben.
Datum der Antragstellung: 16.06.2021
Datum der Zulassung laut KBA: 21.06.2021
Aus diesem Grund muss Ihr Antrag leider abgeleht werden. Ich bedauere, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine erneute Antragstellung für dasselbe Fahrzeug ausgeschlossen ist.
Jetzt meine Daten die für die Antragstellung verwendet wurden. Zulassung des Fahrzeuges am 11.06.2021. Antragstellung 16.06.2021. Zulassung lt. KBA 21.06.2021.
Wahrscheinlich hat die Datenübertragung in der Service-Wüste Deutschland an das KBA mehr als 10 Tage gedauert. Bis zur Antragsstellung bin ich mit einem zugelassenen Fahrzeug ja schon 6 Tage gefahren (eigentlich nicht zugelassen).
Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir mit euren Tips unter die Arme greifen würdet.
Heinz
Zitat von eFahrer am 8. Juli 2021, 13:08 UhrHast Du denn schon bei der Bafa angerufen und den Fehler angesprochen? Nachweis über Zulassungsbescheinigung I und II hast Du ja.
Hast Du denn schon bei der Bafa angerufen und den Fehler angesprochen? Nachweis über Zulassungsbescheinigung I und II hast Du ja.
Zitat von Caletta am 8. Juli 2021, 14:55 UhrDanke für den Tip. Werde ich mal morgen oder Montag versuchen.
Im Antrag habe ich die Zulassung (Landkreis Friesland) ja angegeben. Mir war schon klar, dass das Fahrzeug vor Antragstellung schon zugelassen sein musste.
Den Zusammenhang mit persönlicher Zulassung und der Zulassung bei der KBA verstehe ich nicht. Die BAFA hat ja die KBA Zulassung ermittelt.
Danke für den Tip. Werde ich mal morgen oder Montag versuchen.
Im Antrag habe ich die Zulassung (Landkreis Friesland) ja angegeben. Mir war schon klar, dass das Fahrzeug vor Antragstellung schon zugelassen sein musste.
Den Zusammenhang mit persönlicher Zulassung und der Zulassung bei der KBA verstehe ich nicht. Die BAFA hat ja die KBA Zulassung ermittelt.
Zitat von kuttis am 8. Juli 2021, 15:08 UhrKontrolliere noch mal dein Fahrzeugschein.
Ich würde ja vermuten, da hat ein Sachbearbeiter dicke Finger gehabt und 21 statt 11 getippt.
Die automatische Schnittstelle ist vermutlich als E-Mail implementiert 😉
Kontrolliere noch mal dein Fahrzeugschein.
Ich würde ja vermuten, da hat ein Sachbearbeiter dicke Finger gehabt und 21 statt 11 getippt.
Die automatische Schnittstelle ist vermutlich als E-Mail implementiert 😉
Zitat von eFahrer am 8. Juli 2021, 15:24 Uhrpersönliche Zulassung und KBA Zulassung ist das gleiche. Hier liegt also höchstwahrscheinlich lediglich ein Übermittlungsfehler vor.(siehe auch Antwort von @kuttis)
Bitte beachte, dass Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Dieser müsste so viel ich weiß schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe beim Bundesamt eingereicht werden.
persönliche Zulassung und KBA Zulassung ist das gleiche. Hier liegt also höchstwahrscheinlich lediglich ein Übermittlungsfehler vor.(siehe auch Antwort von @kuttis)
Bitte beachte, dass Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Dieser müsste so viel ich weiß schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe beim Bundesamt eingereicht werden.
Zitat von Caletta am 8. Juli 2021, 16:54 Uhr@kuttis
Deine Vermutung hat sich bestätigt. Die Zulassungsbescheinigung ist vom 11.06.2021. Das Datum der Erstzulassung ist der 21.06.2021.
Zulassungsbescheinigung Punkt B . Da der Wagen schon angeliefert war, haben wir ihn bei Euronics abgeholt.
Deine Vermutung hat sich bestätigt. Die Zulassungsbescheinigung ist vom 11.06.2021. Das Datum der Erstzulassung ist der 21.06.2021.
Zulassungsbescheinigung Punkt B . Da der Wagen schon angeliefert war, haben wir ihn bei Euronics abgeholt.
Zitat von Caletta am 9. Juli 2021, 07:34 UhrIch habe einmal unsere Fahrzeuge überprüft. Bei unserem Wohnmobil und dem zugehörigen Anhänger waren bei beiden (Neuanmeldungen) das Datum der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Erstzulassung (Zulassungsbescheinigung Punkt B) identisch.
Wäre es möglich das zu verifizieren, indem einige mal in Ihre Unterlagen schauen, ob die beiden Daten übereinstimmen.
Danke
Heinz
Ich habe einmal unsere Fahrzeuge überprüft. Bei unserem Wohnmobil und dem zugehörigen Anhänger waren bei beiden (Neuanmeldungen) das Datum der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Erstzulassung (Zulassungsbescheinigung Punkt B) identisch.
Wäre es möglich das zu verifizieren, indem einige mal in Ihre Unterlagen schauen, ob die beiden Daten übereinstimmen.
Danke
Heinz
Zitat von eFahrer am 9. Juli 2021, 08:42 UhrDas sollte bei Erstzulassung auch gleich sein. Geh auf die Zulassungsstelle, lasse das berichtigen und lege gegen den Bescheid Widerspruch ein.
In unserer Zulassungbescheinigung hat die Zulassungsstelle bei Anzahl der Achsen "6", bei Nennleistung "150" und bei der Nummer der EG-Typgenemigung die Fahrzeugidentnummer eingetragen. Sachbearbeiter hatte wohl einen schlechten Tag.
Das sollte bei Erstzulassung auch gleich sein. Geh auf die Zulassungsstelle, lasse das berichtigen und lege gegen den Bescheid Widerspruch ein.
In unserer Zulassungbescheinigung hat die Zulassungsstelle bei Anzahl der Achsen "6", bei Nennleistung "150" und bei der Nummer der EG-Typgenemigung die Fahrzeugidentnummer eingetragen. Sachbearbeiter hatte wohl einen schlechten Tag.
Zitat von Dasepp am 9. Juli 2021, 08:45 UhrMoin
Gerade nachgeschaut, bei uns steht logischerweise im Schein wie auch im Brief der 05.02.2021 drin - er wurde auch am selben Tag von uns selbst zugelassen.
Es kann bei dir eigentlich nur ein "Tippfehler" sein und der korrekte Bearbeiter hat natürlich das spätere Datum genommen 🙁
Anders kann ich mir das nicht vorstellen, wie kuttis es schon geschrieben hat - auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Denke das ist wie bei einem Steuerbescheid, oder einer Strafsache ect. wenn du innerhalb der Frist keinen Widerspruch einlegst akzeptierst du diesen.
Gruß
Dasepp
Moin
Gerade nachgeschaut, bei uns steht logischerweise im Schein wie auch im Brief der 05.02.2021 drin - er wurde auch am selben Tag von uns selbst zugelassen.
Es kann bei dir eigentlich nur ein "Tippfehler" sein und der korrekte Bearbeiter hat natürlich das spätere Datum genommen 🙁
Anders kann ich mir das nicht vorstellen, wie kuttis es schon geschrieben hat - auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Denke das ist wie bei einem Steuerbescheid, oder einer Strafsache ect. wenn du innerhalb der Frist keinen Widerspruch einlegst akzeptierst du diesen.
Gruß
Dasepp
Zitat von Caletta am 9. Juli 2021, 13:05 Uhr@ eFahrer und Dasepp
Vielen Dank für die Bestätigung.
Habe bereits bei der Zulassungsstelle angerufen. Man will die Angelegenheit überprüfen und ich werde am Montag angerufen.
Ich halte euch auf auf den Laufenden.
Heinz
@ eFahrer und Dasepp
Vielen Dank für die Bestätigung.
Habe bereits bei der Zulassungsstelle angerufen. Man will die Angelegenheit überprüfen und ich werde am Montag angerufen.
Ich halte euch auf auf den Laufenden.
Heinz