
DAB+
Zitat von hrochy am 9. Dezember 2020, 12:43 UhrHier ein neues Thread zu aktuellen DAB+ Problem. Währe nett hier darüber zu schreiben, da es kein Softwareproblem ist, sondern ein Hardwareproblem.
BITTE DEN WEBMASTER ÜBER DIESEN THEMA GESCHRIEBENES IN "UPDATE SOFTWARE 1.5.0" HIERHER ZU VERSCHIEBEN
Hier ein neues Thread zu aktuellen DAB+ Problem. Währe nett hier darüber zu schreiben, da es kein Softwareproblem ist, sondern ein Hardwareproblem.
BITTE DEN WEBMASTER ÜBER DIESEN THEMA GESCHRIEBENES IN "UPDATE SOFTWARE 1.5.0" HIERHER ZU VERSCHIEBEN
Zitat von u5200905 am 9. Dezember 2020, 12:57 UhrSo wie ich das sehe besteht der Unterschied zwischen DAB und DAB+ hauptsächlich in einem anderen Codec.
Sollte also softwaretechnisch zu lösen sein, sofern die Hardwareleistung das hergibt.
Deshalb warte ich lieber auf ein Update, als auf einen Gutschein.
So wie ich das sehe besteht der Unterschied zwischen DAB und DAB+ hauptsächlich in einem anderen Codec.
Sollte also softwaretechnisch zu lösen sein, sofern die Hardwareleistung das hergibt.
Deshalb warte ich lieber auf ein Update, als auf einen Gutschein.
Zitat von Espresso am 9. Dezember 2020, 13:09 UhrDas ist momentan auch meine Überlegung - lieber in 2021 nachrüsten lassen.
Vielleicht kann man den Aufenthalt gleich mit der AHK-Montage verknüpfen.
Das ist momentan auch meine Überlegung - lieber in 2021 nachrüsten lassen.
Vielleicht kann man den Aufenthalt gleich mit der AHK-Montage verknüpfen.
Zitat von elektrofan am 9. Dezember 2020, 13:11 UhrDamit dürfen ab dem 21. Dezember 2020 keine Radiogeräte und Autoradios an die Verbraucher verkauft, vermietet oder auf einem anderen Weg bereitgestellt werden, die nicht gesetzeskonform sind.
Inverkehrbringen
Es gibt keine weitere Übergangsfrist, um noch alte Geräte abzuverkaufen. Der 21. Dezember 2020 ist eine Deadline.Übergangsfrist
PKW mit Autoradios, bei denen der Kaufvertrag vor dem 21. Dezember 2020 abgeschlossen wurde und die Fahrzeuge nach diesem Datum ausgeliefert werden, müssen mit DAB+ ausgestattet und der Empfang muss unmittelbar möglich sein.Der Verkäufer muss jedoch berücksichtigen, dass er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der Verkauf gemäß § 134 BGB nichtig sein
könnte.https://www.dabplus.de/wp-content/uploads/sites/5/2020/01/200122-Informationsblatt-TKG-Novelle-Digitalradiopflicht.pdf
Damit dürfen ab dem 21. Dezember 2020 keine Radiogeräte und Autoradios an die Verbraucher verkauft, vermietet oder auf einem anderen Weg bereitgestellt werden, die nicht gesetzeskonform sind.
Inverkehrbringen
Es gibt keine weitere Übergangsfrist, um noch alte Geräte abzuverkaufen. Der 21. Dezember 2020 ist eine Deadline.
Übergangsfrist
PKW mit Autoradios, bei denen der Kaufvertrag vor dem 21. Dezember 2020 abgeschlossen wurde und die Fahrzeuge nach diesem Datum ausgeliefert werden, müssen mit DAB+ ausgestattet und der Empfang muss unmittelbar möglich sein.
Der Verkäufer muss jedoch berücksichtigen, dass er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der Verkauf gemäß § 134 BGB nichtig sein
könnte.
Zitat von wopa am 9. Dezember 2020, 13:21 UhrHabe mich für das Warten entschieden und nachgefragt, wer das Update durchführt,
Antwort von Aiways:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne notieren wir uns dies. Das Nachrüsten erfolgt bei der ATU.
Wir werden Sie dazu noch genauer informieren.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Beste Grüße
Ihr Aiways-Team"
Habe mich für das Warten entschieden und nachgefragt, wer das Update durchführt,
Antwort von Aiways:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne notieren wir uns dies. Das Nachrüsten erfolgt bei der ATU.
Wir werden Sie dazu noch genauer informieren.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Beste Grüße
Ihr Aiways-Team"
Zitat von u5200905 am 9. Dezember 2020, 13:50 UhrZitat von elektrofan am 9. Dezember 2020, 13:11 UhrDamit dürfen ab dem 21. Dezember 2020 keine Radiogeräte und Autoradios an die Verbraucher verkauft, vermietet oder auf einem anderen Weg bereitgestellt werden, die nicht gesetzeskonform sind.
Inverkehrbringen
Es gibt keine weitere Übergangsfrist, um noch alte Geräte abzuverkaufen. Der 21. Dezember 2020 ist eine Deadline.Übergangsfrist
PKW mit Autoradios, bei denen der Kaufvertrag vor dem 21. Dezember 2020 abgeschlossen wurde und die Fahrzeuge nach diesem Datum ausgeliefert werden, müssen mit DAB+ ausgestattet und der Empfang muss unmittelbar möglich sein.Der Verkäufer muss jedoch berücksichtigen, dass er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der Verkauf gemäß § 134 BGB nichtig sein
könnte.https://www.dabplus.de/wp-content/uploads/sites/5/2020/01/200122-Informationsblatt-TKG-Novelle-Digitalradiopflicht.pdf
Wenn das so hart ausgelegt ist, könnte man mutmaßen, ob es zur Auslieferung nicht sowieso einen USB-Adapter geschenkt gibt.
Zitat von elektrofan am 9. Dezember 2020, 13:11 UhrDamit dürfen ab dem 21. Dezember 2020 keine Radiogeräte und Autoradios an die Verbraucher verkauft, vermietet oder auf einem anderen Weg bereitgestellt werden, die nicht gesetzeskonform sind.
Inverkehrbringen
Es gibt keine weitere Übergangsfrist, um noch alte Geräte abzuverkaufen. Der 21. Dezember 2020 ist eine Deadline.Übergangsfrist
PKW mit Autoradios, bei denen der Kaufvertrag vor dem 21. Dezember 2020 abgeschlossen wurde und die Fahrzeuge nach diesem Datum ausgeliefert werden, müssen mit DAB+ ausgestattet und der Empfang muss unmittelbar möglich sein.Der Verkäufer muss jedoch berücksichtigen, dass er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der Verkauf gemäß § 134 BGB nichtig sein
könnte.
Wenn das so hart ausgelegt ist, könnte man mutmaßen, ob es zur Auslieferung nicht sowieso einen USB-Adapter geschenkt gibt.
Zitat von Dasepp am 9. Dezember 2020, 14:57 UhrEs gibt ihn ja geschenkt, den Adapter - durch den Euronics Gutschein.
Ich vermute das die das erst fetsgestellt haben mit der DAB Vorschrift in Deutschland, und ja die chinesen können das - DAB Radios bauen mein ich 😉
Für einen vernünftige Nachrüstlösung seitens Euronics würde ich mich schon hinreissen lassen, tendiere aber schon zur festen Nachrüstung bei ATU im neuen Jahr, die Wartezeit empfinde ich nicht als sooo schlimm, hauptsache es wird zeitnah erledigt und nicht erst in 2022 !
Bei uns ist erst seit relativ geringer Zeit (jetzt über ein Jahr) DAB+ vernünftig empfangbar, das ist so wenn man "janz weit draussen" ist 🙂
Hab aber seit Januar einen DAB+ in der Küche (einen chinesischen) und der läuft mehrere Stunden am Tag und bin vollkommen zufrieden damit, ist ne tolle Sache und möchte ich nicht mehr missen.
Lassen wir uns überraschen 😉
Dasepp
Es gibt ihn ja geschenkt, den Adapter - durch den Euronics Gutschein.
Ich vermute das die das erst fetsgestellt haben mit der DAB Vorschrift in Deutschland, und ja die chinesen können das - DAB Radios bauen mein ich 😉
Für einen vernünftige Nachrüstlösung seitens Euronics würde ich mich schon hinreissen lassen, tendiere aber schon zur festen Nachrüstung bei ATU im neuen Jahr, die Wartezeit empfinde ich nicht als sooo schlimm, hauptsache es wird zeitnah erledigt und nicht erst in 2022 !
Bei uns ist erst seit relativ geringer Zeit (jetzt über ein Jahr) DAB+ vernünftig empfangbar, das ist so wenn man "janz weit draussen" ist 🙂
Hab aber seit Januar einen DAB+ in der Küche (einen chinesischen) und der läuft mehrere Stunden am Tag und bin vollkommen zufrieden damit, ist ne tolle Sache und möchte ich nicht mehr missen.
Lassen wir uns überraschen 😉
Dasepp
Zitat von CNGoderkWh am 9. Dezember 2020, 19:46 UhrEarly adopters = Early adapters ?!
Müßte ich diese Frage/Entscheidung stellen/treffen, würde ich - mit meiner Erfahrung zu einem eingesetzten DAB-Adapter - die (ATU-)Nachrüstoption (jedoch mit fester Terminzusage) wählen.
Obwohl der DAB-Adapter lange funktionierte, gab es folgende Nachteile:
- Mehraufwand für das möglichst unauffällige Verlegen der langen Antenne.
- Gezielte Senderwahl ohne Blickkontakt zum Adapter nicht möglich
- zu kleines Display (das Fokussieren auf die Sendereinträge lenkt zusätzlich ab)
- die USB-Buchse brach letztlich ab und "verweilt" seitdem in einem beschis.... hermetisch geschlossenen Gehäuse (das einzige Gehäuse, das ich nicht schadfrei öffnen kann)
- Neuscannen empfangbarer Sender, sobald ich meinen alltäglichen Aktionsradius verließ (ca. > 40-50 km).
Wer die Euronics-Option nutzt, versperrt sich damit der evtl. Chance einer Senderauswahl per (nachträglich aktivierter) Sprachsteuerung, sofern das technisch machbar ist. Auf jeden Fall sollte die Bedienung über das Hauptdisplay oder die Wahlrädchen am Lenkrad komfortabler sein als an einem wo auch immer plazierten DAB+-Adapter.
Zur Sicherheit würde ich an eurer Stelle noch klären, ob die ATU-Nachrüstung zu einer Belegung des/eines USB-Anschlusses führt. Nicht das ihr da den zweiten Wermutstropfen schlucken müsst.Nach Durchsicht des fast unendlichen DAB+-Radioangebots von euronics entdeckte ich bislang nur diesen oder diesen für Kfz ausgelegten Adapter:
Der ist übrigens recht ähnlich zu meinem ehemals eingesetzten DAB-Adapter.Freundlich grüßt Euch
Oliver
Early adopters = Early adapters ?!
Müßte ich diese Frage/Entscheidung stellen/treffen, würde ich - mit meiner Erfahrung zu einem eingesetzten DAB-Adapter - die (ATU-)Nachrüstoption (jedoch mit fester Terminzusage) wählen.
Obwohl der DAB-Adapter lange funktionierte, gab es folgende Nachteile:
- Mehraufwand für das möglichst unauffällige Verlegen der langen Antenne.
- Gezielte Senderwahl ohne Blickkontakt zum Adapter nicht möglich
- zu kleines Display (das Fokussieren auf die Sendereinträge lenkt zusätzlich ab)
- die USB-Buchse brach letztlich ab und "verweilt" seitdem in einem beschis.... hermetisch geschlossenen Gehäuse (das einzige Gehäuse, das ich nicht schadfrei öffnen kann)
- Neuscannen empfangbarer Sender, sobald ich meinen alltäglichen Aktionsradius verließ (ca. > 40-50 km).
Wer die Euronics-Option nutzt, versperrt sich damit der evtl. Chance einer Senderauswahl per (nachträglich aktivierter) Sprachsteuerung, sofern das technisch machbar ist. Auf jeden Fall sollte die Bedienung über das Hauptdisplay oder die Wahlrädchen am Lenkrad komfortabler sein als an einem wo auch immer plazierten DAB+-Adapter.
Zur Sicherheit würde ich an eurer Stelle noch klären, ob die ATU-Nachrüstung zu einer Belegung des/eines USB-Anschlusses führt. Nicht das ihr da den zweiten Wermutstropfen schlucken müsst.
Nach Durchsicht des fast unendlichen DAB+-Radioangebots von euronics entdeckte ich bislang nur diesen oder diesen für Kfz ausgelegten Adapter:
Der ist übrigens recht ähnlich zu meinem ehemals eingesetzten DAB-Adapter.
Freundlich grüßt Euch
Oliver
Zitat von u5200905 am 9. Dezember 2020, 20:06 UhrZitat von Dasepp am 9. Dezember 2020, 14:57 UhrEs gibt ihn ja geschenkt, den Adapter - durch den Euronics Gutschein.
Ich hab die Mail jetzt als "entweder Adapter oder Update" verstanden.
Hieße, wer den Adapter wählt bekommt das Update nicht.
Zitat von Dasepp am 9. Dezember 2020, 14:57 UhrEs gibt ihn ja geschenkt, den Adapter - durch den Euronics Gutschein.
Ich hab die Mail jetzt als "entweder Adapter oder Update" verstanden.
Hieße, wer den Adapter wählt bekommt das Update nicht.
Zitat von Dasepp am 9. Dezember 2020, 20:26 UhrSo habe ich das auch verstanden, ein DAB Transmitter kostet um 100 Euro der Gutschein ist für 250, wenn man später das Update für DAB direkt auf dem Auto (zusätzlich) haben will müsste man logischerweise bezahlen weil man ja den Gutschein in Anspruch genommen hat - logisch oder 😉
Haben uns gerade für den direkten Umbau entschieden und warte dann lieber bis zum neuen Jahr bis das bei ATU gemacht wird.
Soviel Zeit haben wir schon noch 😉
Dasepp
So habe ich das auch verstanden, ein DAB Transmitter kostet um 100 Euro der Gutschein ist für 250, wenn man später das Update für DAB direkt auf dem Auto (zusätzlich) haben will müsste man logischerweise bezahlen weil man ja den Gutschein in Anspruch genommen hat - logisch oder 😉
Haben uns gerade für den direkten Umbau entschieden und warte dann lieber bis zum neuen Jahr bis das bei ATU gemacht wird.
Soviel Zeit haben wir schon noch 😉
Dasepp