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BAFA Antrag abgelehnt.

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Na die Jungs scheinen alle nicht so gut drauf zu sein. Mein Auto hatte im Brief die Farbe Aubergine und in der Zulassung Blau…vermutlich der Zustand des Ausstellenden. 🤪 sowas darf eigentlich nicht passieren….🙈 mußte geändert werden….

Zitat von eFahrer am 9. Juli 2021, 08:42 Uhr

Das sollte bei Erstzulassung auch gleich sein. Geh auf die Zulassungsstelle, lasse das berichtigen und lege gegen den Bescheid Widerspruch ein.

In unserer Zulassungbescheinigung hat die Zulassungsstelle bei Anzahl der Achsen "6", bei Nennleistung "150" und bei der Nummer der EG-Typgenemigung die Fahrzeugidentnummer eingetragen. Sachbearbeiter hatte wohl einen schlechten Tag.

Hallo,

bei mir steht im KFZ-Schein bei P2/P4 auch "0150" drin.  Die haben aus dem COC die Höchstleistung eingetragen und nicht die angegebenen 60 KW.

Ist das jetzt grundsätzlich falsch?

Deswegen war die Versicherung wahrscheinlich auch so ungewöhnlich hoch (498 Euro)

Danke für eine Info.

Bei mir steht bei P2/P4 auch 150 - daher auch von mir die Frage, ob ich das aus Steuer-/ oder Versicherungsgründen wirklich ändern lassen sollte? Ist ja aktuell nur sehr schwer möglich, auf der Zulassungstelle nen Termin  zu bekommen!

Dann könnte ich den in Teil 2 fehlenden Farbeintrag (Feld ist leer) auch gleich korrigieren lassen (oder besser nicht?) und warum uner 5 "Fzg. z. Pers. Bef. b.  8 Spl., Mehrzweckfahrzeug" steht, weiß ich auch nicht.

S-J hat auf diesen Beitrag reagiert.
S-J

Ich hatte mich mit der Zulassungstelle in Verbindung gesetzt.

Antwort: "...die Daten in den Fahrzeugpapieren müssen stets dem Fahrzeug entsprechen, ist dies nicht so, müssen die Papiere unverzüglich berichtigt werden. "

S-J hat auf diesen Beitrag reagiert.
S-J
U5 12.20 M2021 / Tesla MY 2021

Hallo,

Ich schaue mir heute Nachmittag noch mal den Original COC an..... ob die bei der KFZ-Zulassung vielleicht die Zahlen verwechselt/vertauscht hat.

Ich schreibe heute mal an Aiways und bitte um eine Angabe einer genauen Zuordnung der nötigen COC-Punkte analog zu den Zulassungspunkten im Fahrzeugschein/-Brief, da es doch viele unterschiedliche Eintragungen bei den normalerweise gleichen Parametern gibt.

Dann hätte man vielleicht eine von Aiways standardisierte, abgesegnete Vorlage, die man zur Zulassungsbehörde mitnehmen könnte.

Bei manchen COCs sind die Zahlen teilweise schlecht erkennbar. Es könnte sein, dass durch einem unsauber gedruckten 5er die Zahl 8 erkennbar ist - habe ich schon bei meinen E-Rollern mal gehabt (da war es eine 2 und eingetragen wurde 3 (!) Sitzplätze). Wie kann man denn so etwas reinschreiben, wenn die Roller grundsätzlich nur max. zweisitzig sind???

Hi

Zu der Leistung, bei uns stehen die 60 kw drin - das ist die ich nenne es mal Dauerleistung (30 min) - kann sein das andere Zulassungstellen die maximale Nennleistung eingetragen haben, ich nenne sie dann mal Spitzenleistung die dem System kurzzeitig abgefordert werden kann aber nicht dauerhaft.

Wir bezahlen über 600 Euro trotz der nur 60 kw, allerdings Vollkasko, Vielfahrer, die höhere Regionalklasse die bei uns vorherrscht und KEIN Alleinfahrer - eine Berechnung mit allen "Spartarifen" hätte zum Vergleich unter 400 Euro gekostet, hilft mir aber nix wenn was passiert und in dem Moment dann ausgerechnet "eine falsche Person" am Steuer sitzt und deswegen die Versicherung dann nicht oder nicht vollständig bezahlt.

Die Versicherung wird aber mit Sicherheit nicht teurer oder billiger weil die Zulassungsstelle mal die Spitzenleistung und mal die Nennleistung einträgt, die Versicherungsprämie wird nach den Schlüsselnummern (Hersteller und Typ) und nach den Regionlklassen, Schadensfreiheitsklasse und deinen Wünschen und Umständen berechnet.

Selbst wenn die Zulassungsstelle da irrtümlicher weise nur 1 kw reinschreibt kostet der bei der Versicherung das gleiche, könnt ihr ja gern mal bei eurer zuständigen Versicherung nachfragen 😉

Zu den 8 Sitzplätzen - das ist die Kategorie des Fahrzeugs (Fahrzeugklasse und Aufbau) das man mit einem normalen PKW Führerschein maximal führen darf -> 7 Passagiere plus Fahrer - und hat nichts mit den tatsächlichen Sitzplätzen zu tun, dafür ist im Schein das Feld S.1 da - da stehen dann die tatsächlichen Sitzplätze inklusive Fahrer drin - in unserem Fall dann 5.

Natürlich kann es da immer wieder zu Fehleintragungen kommen, da wir ja alle Menschen sind, wie auch die Angestellten der Zulassungsstelle - ändert aber nichts an der Fahrzeugklasse die man fahren darf oder an der Versicherungsprämie 😉

Derartige Fehler gibt es schon seit es den Menschen gibt und es wird sie auch solange geben wie es den Menschen gibt - das lässt sich kaum vermeiden, höchsten korrigieren 😉

Gruß

Dasepp

Ex-U5 Besitzer der U5 Feb. 21 ist im März 22 ausgewandert; März 22 ZOE Intens R135 52kwh Vorführer Nov. 2021; April 23 SsangYong Korando E-Motion Titanium Vorführer Juni 22 1,5 to AHK; Juli 23 KIA EV6 GT-Line AWD 1,6 to AHK Neuwagen; somit alle drei Verbrenner durch Elektro ersetzt r.bruckner@gmx.de

Hi nochmal

Mir fällt dazu ein Beispiel aus meinem Umfeld ein - eine sehr interessante Geschichte.

Ein amerikanisches gebrauchtes Importmotorrad das vor über 15 Jahren nach Deutschland importiert wurde und auch ins "deutsche System" ordnungsgemäß eingeschrieben wurde hat in den Papieren vorne eine 16 Zoll Felge eingetragen, es ist aber eine 19 Zoll Felge von Werk verbaut.

Für dieses Motorrad hat es nie eine passende 16 Zoll Felge gegeben - es wurde also bei der Ausstellung der deutschen Papiere falsch eingetragen.

Das ist bisher keinem aufgefallen, bis zum letzten TÜV im Frühjahr, da hat doch der TÜV Prüfer tatsächlich verlang es müsste eine 16 Zoll Felge verbaut werden weil es so in den Papieren steht und hat das Motorrad nicht mehr vom Hof gelassen, quasi aus den Verkehr gezogen.

Nach langem Hin und Her hat sich das als Fehler entpuppt und jetzt kommts die Zulassungsstelle wollte das nicht ändern und wollte ein Gutachten über eine 19 Zoll Felge haben - schon gar nicht wollten sie das kostenlos machen, obwohl es ja von einer deutschen Zulassungsstelle verbockt wurde ???!!!

Nebenbei angemerkt ist die 6 auf einem Nummernblock über der 9 - also eindeutig auch dicke Finger im Spiel 🙂

Solche Sachen sind mehr als lächerlich und passieren immer wieder - gleichzeitig kann man die Sturheit die ein deutscher Beamter willkürlich nach Laune an den Tag legen kann erkennen - völlig Sinnfrei !

Wie die Geschichte nun ausgegangen ist weiss ich nicht ich muss den Bekannten von mir mal anrufen, der wohnt etwas weiter weg 🙂

Gruß

Dasepp

DerJoerg und Berni haben auf diesen Beitrag reagiert.
DerJoergBerni
Ex-U5 Besitzer der U5 Feb. 21 ist im März 22 ausgewandert; März 22 ZOE Intens R135 52kwh Vorführer Nov. 2021; April 23 SsangYong Korando E-Motion Titanium Vorführer Juni 22 1,5 to AHK; Juli 23 KIA EV6 GT-Line AWD 1,6 to AHK Neuwagen; somit alle drei Verbrenner durch Elektro ersetzt r.bruckner@gmx.de

Nebenbei angemerkt ist die 6 auf einem Nummernblock über der 9 - also eindeutig auch dicke Finger im Spiel

Da muss es zwei verschiedene Arten geben. Bei mir ist die 6 unter der 9.

Aiways U5 Premium Ocean Blue / Ocean Blue Software 1.7.0

Moin

Da hast du natürlich Recht, ich hab mich verschrieben !

Dennoch glaube ich weiss jeder was gemeint ist 😉

Ich bin ja froh das es hier Leute gibt die aufpassen - wer weitere (Schreib-) Fehler findet darf sie auch gerne behalten - ich hab wie wir gesehen haben schon genug davon und brauche keine weitere 🙂

Dasepp

Ex-U5 Besitzer der U5 Feb. 21 ist im März 22 ausgewandert; März 22 ZOE Intens R135 52kwh Vorführer Nov. 2021; April 23 SsangYong Korando E-Motion Titanium Vorführer Juni 22 1,5 to AHK; Juli 23 KIA EV6 GT-Line AWD 1,6 to AHK Neuwagen; somit alle drei Verbrenner durch Elektro ersetzt r.bruckner@gmx.de

Gestern haben wir unseren 2. Ablehnungsbescheid bekommen:

Sehr geehrte Frau
ich nehme Bezug auf Ihren Widerspruch vom 20.07.2021.
Ihr o. g. Förderantrag wurde abgelehnt, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
nicht auf die antragstellende Person zugelassen war. Gemäß Nr. 5 erster Spiegelstrich der o. g.
Förderrichtlinie ist eine Antragstellung nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt
ist.
Seit dem 1. Februar 2021 wird im Online-Antragsformular das Datum der Zulassung auf den
Antragsteller abgefragt. Liegt dieses Datum in der Zukunft, kann der Antrag nicht gestellt werden.
Diese Maßnahme soll eine verfrühte Antragstellung verhindern, da diese Anträge abzulehnen sind.
Ihrem Widerspruch kann demnach nicht abgeholfen werden.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von einem Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs einen
neuen Antrag zu stellen. Dieser kann nach erfolgter Prüfung, sofern alle weiteren
Fördervoraussetzungen gegeben sind, bewilligt werden. Im Fall der antragsgemäßen Bewilligung
und Auszahlung der Förderung werden wir Ihren Widerspruch vom 20.07.2021 zum o. g. Vorgang
als erledigt ansehen, da eine mehrfache Förderung desselben Fahrzeugs ausgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Dem Widerspruch hatte ich folgende Stellungnahme der KFZ - Zulassungsstelle beigefügt:

Sehr geehrte Frau
Bedingt durch ein technisches Problem hat sich leider bei der Neuzulassung Ihres o.g.
Fahrzeuges ein Fehler eingeschlichen.
Ihr Fahrzeug wurde hier am 11.06.2021 zugelassen. Da es sich um ein Neufahrzeug
handelte, ist somit der festzusetzende Tag der Ersten Zulassung ebenfalls der 11.06.2021 ,
welcher in Feld Bin der Zulassungsbescheinigung I und II entsprechend eingetragen wird.
Durch einen Systemfehler wurde dabei dieses Datum leider 10 Tage in die Zukunft gesetzt
(auf den 21.06.2021). Wie Sie mitteilten, hat das BAFA daraufhin den Förderantrag
abgelehnt, weil das Datum der Erstzulassung zu diesem Zeitpunkt in der Zukunft lag.
Wir werden selbstverständlich Ihre ZB I und ZB II entsprechend berichtigen. Dazu haben Sie
am 16.07.2021 um 10:00 Uhr bereits einen Termin in der Zulassungsstelle gebucht.
Sie erhalten dort berichtigte bzw. erneuerte Zulassungsbescheinigungen 1 + II mit dem
korrekten Erstzulassungsdatum.
Diese berichtigten Daten werden auch zum Kraftfahrt-Bundesamt ins Zentrale
Fahrzeugregister übermittelt, worauf das BAFA Zugriff hat. Gegenüber dem BAFA empfehle
ich, diese Bestätigung zu verwenden. Ich gehe davon aus, dass das BAFA Ihren Antrag
dann korrekt und positiv bescheiden wird.
Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für Ihre Unannehmlichkeiten.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Bevor ich jetzt einen Anwalt beauftrage, möchte ich erstmal hier im Forum Eure Meinung hören, und hoffentlich den einen oder anderen Tip bekommen.

Vielen Dank

Heinz

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