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Allgemeine Fragen zu e-Autos

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Zitat von Oseibo am 9. November 2020, 17:45 Uhr

2. Die Wallbox muss auch eine sichere digitale, bidirektionale Schnittstelle haben, so daß der Netzbetreiber z. B. über ein Smart Meter Gateway (SMGW) ggf. die Leistungsabgabe der Ladestation (fern)steuern kann (Lademanagementsystem). Dies bedeutet zusätzliche Kosten für sowohl beim Anschluß von Hard- und Software sowie außerdem weitere regelmäßige monatliche Kosten.

3. Der Netzbetreiber muss der ausgewählten Wallbox zustimmen.

richtig, die Wallbox muss die Schnittstelle haben. Das diese auch verwendet werden muß, steht dort nicht. Ebenfalls muß die Wallbox dem Netzbetreiber gemeldet werden. Da aber nur 11 kW brauche ich keine Zustimmung vom Netzbetreiber - ich muss sie nur melden.
Alle Aufgeführten Wallboxen haben eine Schnittstelle, daher die Förderung.

Somit kann ich mir eine Wallbox aussuchen und anschließen lassen. Zum Schluss noch dem EVU melden. Fertig.

Das es natürlich später ein mal sein kann, dass der Netzbetreiber verpflichtend Zugriff auf de Wallbox bekommen kann, ist durchaus möglich und im Sinne eines Lastmanagements ja auch sinnvoll. Somit ist man für die Zukunft gerüstet. Eine Verpflichtende Nutzung der Schnittstelle sehe ich bisher nicht.

Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (PDF, 220 KB, 600 000 4534)

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Oseibo
ZOE40 / KONA 64 / ID.3 / U5

Danke für Deine Ergänzung. Vielleicht hast Du ja Recht und bin hier zu pessimistisch in der Deutung der Förderrichtlinien. Du hast Dir das Merkblatt der KFW für "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" sicher auch durchgelesen. Wie verstehst Du denn den "Teil 3: Technische Anforderungen an die Ladestation"?

Dort steht doch, daß die Wallbox ein Smart Meter haben muss. Dies werden die Wallboxen die freigegeben sind/werden sicherlich haben (die endgültige Liste der Boxen soll ja erst am 24.11. kommen). Das Gateway muss ich dann wohl für ca. 10 EUR p. Monat von meinem  Netzbetreiber mieten. Und ich muss eine Wlan oder Ethernetverbindung bereitstellen.

Eine einigermaßen ordentliche Wallbox bekommt man aktuell für ca. 500 bis 600 EUR. Der (einfache) Anschluß variiert natürlich je nach den Gegebenheiten vor Ort, bei mir wären es ca. 300 EUR, zusammenalso ca. 900 EUR. Da ist dann aber die "Anbindung an den Netzbetreiber" nicht dabei und es wäre so nicht förderungswürdig. Um die Förderung zu erhalten müsste ich zusätzlich nochmal 750 bis 1000 EUR investieren. Zuzüglich Gateway-Kosten und teuren Stromtarif. Lohnt das? Was empfiehst Du mir?

Vielleicht bricht am 24.11.20 die KfW-Seite zusammen?! Vielleicht gehen manche am Ende leer aus. Ca. 200.000  Anträge sind drin. Wenn da mal ein Vermieter für seinen Block 20 Ladepunkte beantragt?! Und sind dir die 900€ sicher sobald du auf Antrag bestätigen klickst oder erst nach Einreichen deiner Rechnung?

Simson S51, 1991-2002 Diverses, 2002-2016 Kia Sorento, Kia Ceed SW, 01/21 Aiways U5 MJ21

Der interessanteste Punkt ist am Schluss:

  • Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.
  • Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfalls auch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation.

Also im Zweifel mal Deinen Netzbetreiber fragen, ob er vorschreibt, das eine Ladesäule gesteuert werden muss. Wenn er dazu keine Vorgaben macht oder diese seitens des Netzbetreibers (noch) nicht vorgeschrieben sind kommen nur die Kosten der Walbox und des Anschlusses auf Dich zu.

Es gibt übrigens Netzbetreiber, die günstigeren Strom für BEVs anbieten, wenn sie dafür die Wallbox steuern dürfen.

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Oseibo
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