
Fragen zum Kauf eines Aiways U5
Zitat von sven am 10. Oktober 2020, 23:34 UhrIch kann nur eins sagen. Wer ein Elektroauto möchte muss sich jetzt wirklich beeilen und alles nehmen was er bekommt.
Der Elektroautomarkt ist komplett leergefegt. Ich vermute bei allen Herstellern wird es im nächsten halben Dreivierteljahr extrem problematisch.
Ich freue mich das ich mein Auto noch bekomme.
Die Voraussetzungen sind mir nahezu egal. Dieses Auto hat nun mal das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Und ich werde es extrem nachhaltig betreiben. Mit Solarstrom.
Wer unbedingt leasen möchte, was überhaupt finanziell keinen Sinn macht, sollte mal einfach mit seiner Hausbank reden.
Die haben immer Möglichkeiten. Weil eine Leasingsbank ist auch nur eine Bank.Und wichtig egal wie man's wendet es kommen immer 400 € raus.
Ich kann nur eins sagen. Wer ein Elektroauto möchte muss sich jetzt wirklich beeilen und alles nehmen was er bekommt.
Der Elektroautomarkt ist komplett leergefegt. Ich vermute bei allen Herstellern wird es im nächsten halben Dreivierteljahr extrem problematisch.
Ich freue mich das ich mein Auto noch bekomme.
Die Voraussetzungen sind mir nahezu egal. Dieses Auto hat nun mal das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Und ich werde es extrem nachhaltig betreiben. Mit Solarstrom.
Wer unbedingt leasen möchte, was überhaupt finanziell keinen Sinn macht, sollte mal einfach mit seiner Hausbank reden.
Die haben immer Möglichkeiten. Weil eine Leasingsbank ist auch nur eine Bank.Und wichtig egal wie man's wendet es kommen immer 400 € raus.
Zitat von hrochy am 11. Oktober 2020, 00:36 Uhr@sven Ja, da bin ich vollkommen bei dir. Leider nicht jeder hat die Möglichkeit "eigenen Solarstrom" zu haben. Bin froh, dass ich mir überhaupt die Karre irgendwie leisen kann. LEIDER.
@sven Ja, da bin ich vollkommen bei dir. Leider nicht jeder hat die Möglichkeit "eigenen Solarstrom" zu haben. Bin froh, dass ich mir überhaupt die Karre irgendwie leisen kann. LEIDER.
Zitat von elektrofan am 11. Oktober 2020, 00:51 UhrZitat von Dasepp am 10. Oktober 2020, 16:01 UhrHmm..
Und worin besteht der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen ?
Glaubst du du kannst durch ein Kurzzeitkenzeichen das Auto binnen 2 Wochen ohne triftigen Grund einfach wieder hinstellen und sagen : da habt ihr ihn wieder.
Du nimmst ein fabrikneues Fahrzeug und bringst es einfach so innerhalb zwei Wochen als neuwertigen Gebrauchten wieder zurück weil dir z.B. das seit 1. Juli 2019 vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrgeräusch kurz AVAS genannt nicht gefällt, mit der weiteren Begründung du hattest ja nur ein Kurzeitkennzeichen ?
Abgesehen davon ist das nur maximal 5 Tage möglich, also musst du das dann zweimal oder dreimal beantragen damit es Dir was bringt und du deine 2 Wochen ausnutzen kannst.
Wenn du denn wirklich zurückbringst, sag mir bitte Bescheid ich fahr da gern als Zeuge mit, weis aber jetzt schon was dabei herauskommen würde.
Dasepp
Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsrecht5.1Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.5.2Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (das Fahrzeug) in Besitz genommen haben bzw. hat.5.9Sie können Ihre Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlusts, der sich aus der Erstzulassung des Fahrzeuges ergibt, verringern, wenn Sie die Erstzulassung des Fahrzeuges erst vornehmen, nachdem Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.Vom vorgeschriebenen Fahrgeräusch kurz AVAS war nicht die Rede, sondern vom Geräusch des Antriebsmotors der im Innenraum zu hören ist.Und ja , die 5 Tage Gültigkeit reichen mir allemal aus.
Zitat von Dasepp am 10. Oktober 2020, 16:01 UhrHmm..
Und worin besteht der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen ?
Glaubst du du kannst durch ein Kurzzeitkenzeichen das Auto binnen 2 Wochen ohne triftigen Grund einfach wieder hinstellen und sagen : da habt ihr ihn wieder.
Du nimmst ein fabrikneues Fahrzeug und bringst es einfach so innerhalb zwei Wochen als neuwertigen Gebrauchten wieder zurück weil dir z.B. das seit 1. Juli 2019 vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrgeräusch kurz AVAS genannt nicht gefällt, mit der weiteren Begründung du hattest ja nur ein Kurzeitkennzeichen ?
Abgesehen davon ist das nur maximal 5 Tage möglich, also musst du das dann zweimal oder dreimal beantragen damit es Dir was bringt und du deine 2 Wochen ausnutzen kannst.
Wenn du denn wirklich zurückbringst, sag mir bitte Bescheid ich fahr da gern als Zeuge mit, weis aber jetzt schon was dabei herauskommen würde.
Dasepp
Zitat von Dasepp am 11. Oktober 2020, 08:02 UhrMoin
Also dein Plan hat ja gute Ansätze aber ich befürchte das du so damit nicht durchkommen würdest, solltest du dich zur Rückgabe entscheiden.
Stell dir mal vor, da könnte sich jeder der eine Kaufabsicht hat (auch wenn sie nur vorgetäuscht wäre) mal eben schnell ein neues Auto holen und 5 Tage damit in der Gegend rumgurken und dann wieder einfach so zum Autohaus zurückbringen !
Der ADAC schreibt dazu :
"Es wird für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen erteilt. Gemeint sind damit Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs sowie die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. Sonstige Fahrten sind verboten."
Das heisst im Klartext du kannst nicht damit z.B. täglich zur Arbeit fahren oder deine Oma in Oberammergau besuchen, einmal quer durch Deutschland und zurück zum Spass.
Im Zweifelsfall wenn was passiert sagt die Versicherung Moment mal der hätte ja gar nicht damit unterwegs sein dürfen, somit brauchen wir auch nicht bezahlen.
Rein rechtlich und versicherungtechnisch betrachte ich das als absolute "Gratwanderung" die ins Auge gehen KANN.
Das nächste ist ob diese Kurzzeitzulassung rechtlich bereits als "Erstzulassung" gilt, soweit blicke ich nicht durch da bräuchten wir einen Anwalt.
Schliesslich brauchst du eine Versicherungsnummer und muss das Auto auf deinem Namen zulassen oder halt auf die Person die im Kaufvertrag steht, denn die Zulassungstelle will schon wissen warum sie dir dieses Kennzeichen ausstellen soll, du musst also alle Papiere vorlegen als ob es eine normale Zulassung wäre aber sowas muss dann letztendlich wenn es zur Rückgabe oder im schlimmsten Fall zu einem Unfall mit Totalschaden kommen sollte ein Richter entscheiden wer was an wen zu zahlen hat.
Mein Rat, lass die Finger davon das kann ins Auge gehen da der Schaden der dadurch für dich entstehen KÖNNTE das hunderfache annehmen kann was es dir bringt.
Ich würde in deinem Fall die paar Tage warten bis die Vorführer da sind und nochmal bei Euronics eine längere Probefahrt vereinbahren um eventuell bestehende Zweifel zu deiner Kaufentscheidung aus dem Weg zu räumen und dann sagen "ja, der wird meiner" oder "nein, das Ding ist für mich nicht zu gebrauchen".
Aber diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, die musst du selber treffen du bist ja dann auch dafür verantwortlich 😉
Gruß
Dasepp
Moin
Also dein Plan hat ja gute Ansätze aber ich befürchte das du so damit nicht durchkommen würdest, solltest du dich zur Rückgabe entscheiden.
Stell dir mal vor, da könnte sich jeder der eine Kaufabsicht hat (auch wenn sie nur vorgetäuscht wäre) mal eben schnell ein neues Auto holen und 5 Tage damit in der Gegend rumgurken und dann wieder einfach so zum Autohaus zurückbringen !
Der ADAC schreibt dazu :
"Es wird für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen erteilt. Gemeint sind damit Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs sowie die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. Sonstige Fahrten sind verboten."
Das heisst im Klartext du kannst nicht damit z.B. täglich zur Arbeit fahren oder deine Oma in Oberammergau besuchen, einmal quer durch Deutschland und zurück zum Spass.
Im Zweifelsfall wenn was passiert sagt die Versicherung Moment mal der hätte ja gar nicht damit unterwegs sein dürfen, somit brauchen wir auch nicht bezahlen.
Rein rechtlich und versicherungtechnisch betrachte ich das als absolute "Gratwanderung" die ins Auge gehen KANN.
Das nächste ist ob diese Kurzzeitzulassung rechtlich bereits als "Erstzulassung" gilt, soweit blicke ich nicht durch da bräuchten wir einen Anwalt.
Schliesslich brauchst du eine Versicherungsnummer und muss das Auto auf deinem Namen zulassen oder halt auf die Person die im Kaufvertrag steht, denn die Zulassungstelle will schon wissen warum sie dir dieses Kennzeichen ausstellen soll, du musst also alle Papiere vorlegen als ob es eine normale Zulassung wäre aber sowas muss dann letztendlich wenn es zur Rückgabe oder im schlimmsten Fall zu einem Unfall mit Totalschaden kommen sollte ein Richter entscheiden wer was an wen zu zahlen hat.
Mein Rat, lass die Finger davon das kann ins Auge gehen da der Schaden der dadurch für dich entstehen KÖNNTE das hunderfache annehmen kann was es dir bringt.
Ich würde in deinem Fall die paar Tage warten bis die Vorführer da sind und nochmal bei Euronics eine längere Probefahrt vereinbahren um eventuell bestehende Zweifel zu deiner Kaufentscheidung aus dem Weg zu räumen und dann sagen "ja, der wird meiner" oder "nein, das Ding ist für mich nicht zu gebrauchen".
Aber diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, die musst du selber treffen du bist ja dann auch dafür verantwortlich 😉
Gruß
Dasepp
Zitat von eFahrer am 11. Oktober 2020, 08:06 Uhr@elektrofan Bekommst Du bei Deiner Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen Kaskoschutz?
@elektrofan Bekommst Du bei Deiner Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen Kaskoschutz?
Zitat von Gunnar am 11. Oktober 2020, 08:13 UhrZitat von Dasepp am 11. Oktober 2020, 08:02 UhrStell dir mal vor, da könnte sich jeder der eine Kaufabsicht hat (auch wenn sie nur vorgetäuscht wäre) mal eben schnell ein neues Auto holen und 5 Tage damit in der Gegend rumgurken und dann wieder einfach so zum Autohaus zurückbringen !
genau so macht es aber auch Tesla. Bestellen, Zahlen, 2 Wochen fahren und bei Nichtgefallen zurückgeben (Geld gibt’s zurück). Tesla ist dermaßen von seinen Autos überzeugt, das sie davon ausgehen, das nach der ersten Fahrt keiner mehr den Tesla zurückgeben will 😀
Zitat von Dasepp am 11. Oktober 2020, 08:02 UhrStell dir mal vor, da könnte sich jeder der eine Kaufabsicht hat (auch wenn sie nur vorgetäuscht wäre) mal eben schnell ein neues Auto holen und 5 Tage damit in der Gegend rumgurken und dann wieder einfach so zum Autohaus zurückbringen !
genau so macht es aber auch Tesla. Bestellen, Zahlen, 2 Wochen fahren und bei Nichtgefallen zurückgeben (Geld gibt’s zurück). Tesla ist dermaßen von seinen Autos überzeugt, das sie davon ausgehen, das nach der ersten Fahrt keiner mehr den Tesla zurückgeben will 😀
Zitat von Dasepp am 11. Oktober 2020, 08:30 UhrDas kann gut sein das Tesla das so handhabt, wir reden hier aber von einem Aiways.
"5.9Sie können Ihre Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlusts, der sich aus der Erstzulassung des Fahrzeuges ergibt, verringern, wenn Sie die Erstzulassung des Fahrzeuges erst vornehmen, nachdem Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen."Das heisst für mich wenn du es in deiner Garage stehen lässt und zwei Wochen nur anschaust ist der Wertverlust geringer als wenn man damit fährt, und da steht auch "Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlustes" und "verringern" was für mich heisst eine Zahlung zum Ausgleich des Wertverlustes wird fällig über die Höhe entscheidet natürlich wie du das Auto in den zwei Wochen genutzt hast und was Aiways dafür haben will, wenn die das kommentarlos hinnehmen ist das deren Sache.
Daran glaube ich aber nicht, würde wir ja wahrscheinlich auch nicht machen.
Und dann sollte eben rechtlich geklärt werden ob eine Kurzzeitzulassung in dem Fall einer Erstzulassung gleich kommt.
Wie gesagt da glaube ich sind wir ein bisschen zu klein um mit solchen Sachen rumzuspielen, aber im Zweifelsfall haftbar.
Dasepp
Das kann gut sein das Tesla das so handhabt, wir reden hier aber von einem Aiways.
Das heisst für mich wenn du es in deiner Garage stehen lässt und zwei Wochen nur anschaust ist der Wertverlust geringer als wenn man damit fährt, und da steht auch "Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlustes" und "verringern" was für mich heisst eine Zahlung zum Ausgleich des Wertverlustes wird fällig über die Höhe entscheidet natürlich wie du das Auto in den zwei Wochen genutzt hast und was Aiways dafür haben will, wenn die das kommentarlos hinnehmen ist das deren Sache.
Daran glaube ich aber nicht, würde wir ja wahrscheinlich auch nicht machen.
Und dann sollte eben rechtlich geklärt werden ob eine Kurzzeitzulassung in dem Fall einer Erstzulassung gleich kommt.
Wie gesagt da glaube ich sind wir ein bisschen zu klein um mit solchen Sachen rumzuspielen, aber im Zweifelsfall haftbar.
Dasepp
Zitat von A4cabrio am 11. Oktober 2020, 08:49 UhrBis vor 14 Tagen ca war hier alles gut😇 aber auf einmal wird alles zerredet.Ich freu mich trotzdem drauf und werde es entspannt angehen .wartend auf die Probefahrt . Falls die so viel schlechter ausfällt und ich merke der ist es doch nicht verzichte ich halt auf die 200€ Anzahlung ! Wovon ich aber aktuell nicht ausgehe . Und im Extremfall wird es ein PV Speicher🤣
Bis vor 14 Tagen ca war hier alles gut😇 aber auf einmal wird alles zerredet.Ich freu mich trotzdem drauf und werde es entspannt angehen .wartend auf die Probefahrt . Falls die so viel schlechter ausfällt und ich merke der ist es doch nicht verzichte ich halt auf die 200€ Anzahlung ! Wovon ich aber aktuell nicht ausgehe . Und im Extremfall wird es ein PV Speicher🤣
Zitat von sven am 11. Oktober 2020, 09:14 UhrNoch wichtig eine kaufmännische Endscheidung.
Ich bin im Onlinehandel und ich kenne das Thema Retouren im Onlinehandel.
Nehmen wir ein Beispiel mal an 10 % der Ware wird wieder zurückgegeben. Was meint ihr eigentlich wer die 10 % bezahlt. Die Firma HaHa.
Selbstverständlich der Kunde. Alle anderen die die Artikel nehmen müssen die Ware 10 % teurer einkaufen.
also erhöht sich der Artikel Preis für alle anderen Kunden.
Das finde ich Schmarotzer Haft.
Es gibt die Möglichkeit der Probefahrt. Vielleicht auch über mehrere Tage möglich.
Den Ansatz finde ich unmöglich!
Ich glaube nextmove hat den Aiways zur Vermietung
Noch wichtig eine kaufmännische Endscheidung.
Ich bin im Onlinehandel und ich kenne das Thema Retouren im Onlinehandel.
Nehmen wir ein Beispiel mal an 10 % der Ware wird wieder zurückgegeben. Was meint ihr eigentlich wer die 10 % bezahlt. Die Firma HaHa.
Selbstverständlich der Kunde. Alle anderen die die Artikel nehmen müssen die Ware 10 % teurer einkaufen.
also erhöht sich der Artikel Preis für alle anderen Kunden.
Das finde ich Schmarotzer Haft.
Es gibt die Möglichkeit der Probefahrt. Vielleicht auch über mehrere Tage möglich.
Den Ansatz finde ich unmöglich!
Ich glaube nextmove hat den Aiways zur Vermietung
Zitat von MSpazi am 11. Oktober 2020, 09:20 UhrZitat von elektrofan am 11. Oktober 2020, 00:51 UhrZitat von Dasepp am 10. Oktober 2020, 16:01 UhrHmm..
Und worin besteht der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen ?
Glaubst du du kannst durch ein Kurzzeitkenzeichen das Auto binnen 2 Wochen ohne triftigen Grund einfach wieder hinstellen und sagen : da habt ihr ihn wieder.
Du nimmst ein fabrikneues Fahrzeug und bringst es einfach so innerhalb zwei Wochen als neuwertigen Gebrauchten wieder zurück weil dir z.B. das seit 1. Juli 2019 vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrgeräusch kurz AVAS genannt nicht gefällt, mit der weiteren Begründung du hattest ja nur ein Kurzeitkennzeichen ?
Abgesehen davon ist das nur maximal 5 Tage möglich, also musst du das dann zweimal oder dreimal beantragen damit es Dir was bringt und du deine 2 Wochen ausnutzen kannst.
Wenn du denn wirklich zurückbringst, sag mir bitte Bescheid ich fahr da gern als Zeuge mit, weis aber jetzt schon was dabei herauskommen würde.
Dasepp
Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsrecht5.1Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.5.2Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (das Fahrzeug) in Besitz genommen haben bzw. hat.5.9Sie können Ihre Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlusts, der sich aus der Erstzulassung des Fahrzeuges ergibt, verringern, wenn Sie die Erstzulassung des Fahrzeuges erst vornehmen, nachdem Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.Vom vorgeschriebenen Fahrgeräusch kurz AVAS war nicht die Rede, sondern vom Geräusch des Antriebsmotors der im Innenraum zu hören ist.Und ja , die 5 Tage Gültigkeit reichen mir allemal aus.Bei der Herangehensweise mit dem Kurzzeitkennzeichen sollte man sich zudem auch noch folgende Frage stellen:
Selbst wenn ich mir das Auto mit Kurzzeitkennzeichen abhole, um es erstmal für 5 Tage zu testen, fahre ich dann in dieser Zeit auf Sommerreifen hin und her, oder kaufe ich mir auch Kurzzeitwinterreifen🤣🤣🤣?
Sorry, aber das musste jetzt auch noch sein!!!
Zitat von elektrofan am 11. Oktober 2020, 00:51 UhrZitat von Dasepp am 10. Oktober 2020, 16:01 UhrHmm..
Und worin besteht der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen ?
Glaubst du du kannst durch ein Kurzzeitkenzeichen das Auto binnen 2 Wochen ohne triftigen Grund einfach wieder hinstellen und sagen : da habt ihr ihn wieder.
Du nimmst ein fabrikneues Fahrzeug und bringst es einfach so innerhalb zwei Wochen als neuwertigen Gebrauchten wieder zurück weil dir z.B. das seit 1. Juli 2019 vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fahrgeräusch kurz AVAS genannt nicht gefällt, mit der weiteren Begründung du hattest ja nur ein Kurzeitkennzeichen ?
Abgesehen davon ist das nur maximal 5 Tage möglich, also musst du das dann zweimal oder dreimal beantragen damit es Dir was bringt und du deine 2 Wochen ausnutzen kannst.
Wenn du denn wirklich zurückbringst, sag mir bitte Bescheid ich fahr da gern als Zeuge mit, weis aber jetzt schon was dabei herauskommen würde.
Dasepp
Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsrecht5.1Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.5.2Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (das Fahrzeug) in Besitz genommen haben bzw. hat.5.9Sie können Ihre Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlusts, der sich aus der Erstzulassung des Fahrzeuges ergibt, verringern, wenn Sie die Erstzulassung des Fahrzeuges erst vornehmen, nachdem Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.Vom vorgeschriebenen Fahrgeräusch kurz AVAS war nicht die Rede, sondern vom Geräusch des Antriebsmotors der im Innenraum zu hören ist.Und ja , die 5 Tage Gültigkeit reichen mir allemal aus.
Bei der Herangehensweise mit dem Kurzzeitkennzeichen sollte man sich zudem auch noch folgende Frage stellen:
Selbst wenn ich mir das Auto mit Kurzzeitkennzeichen abhole, um es erstmal für 5 Tage zu testen, fahre ich dann in dieser Zeit auf Sommerreifen hin und her, oder kaufe ich mir auch Kurzzeitwinterreifen🤣🤣🤣?
Sorry, aber das musste jetzt auch noch sein!!!