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Fragen zum Kauf eines Aiways U5

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Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens stellt keine Erstzulassung eines Fahrzeuges dar, das ist in der Rechtsprechung eindeutig geklärt. Von daher kann man so sicherlich den Wertverlust begrenzen. Auf der anderen Seite formuliert Aiways das Widerrufsrecht eben nicht so wie Tesla und garantiert insbesondere keine volle Kostenerstattung bis zu einer gewissen Kilometergrenze. Also werden für gefahrene Kilometer in jedem Fall Kosten entstehen.

Zudem musst du mit deiner Versicherung reden, ob sie, wie eFahrer zurecht anmerkt, überhaupt eine Vollkasko für eine Kurzzeitkennzeichenversicherung anbieten. In den letzten Jahren war uns dies bei der HUK24 regelmäßig verweigert worden, womit nur Haftpflicht bestand. Ich denke auch, man sollte die Vorführer ab dem 22. / 23. Oktober anschauen und prüfen, ob die Assistenten das tun, was sie sollen usw. Das konkrete Fahrzeug sollte man dann bei Übergabe ordentlich prüfen und später sichtbare Mängel dann reklamieren. Weil die eigentliche Entscheidung, ob man das Fahrzeug nun dem Grunde nach haben will oder nicht, sollte man doch infolge der Probefahrt mit dem Modelljahr 2021 treffen können. Und in der Tat ist ein Kurzzeitkennzeichen nicht dazu da, das Fahrzeug regelmäßig etwa auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen, sondern lediglich zu Überführungs- bzw. Probefahrten.

Dasepp und Bosper haben auf diesen Beitrag reagiert.
DaseppBosper

So und jetzt mal ein wenig fundierter:

Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Erstzulassung - allein schon weil kein Halter im Fahrzeugbrief eingetragen/hinterlegt wird.

Ein Kurzzeitkennzeichen bedeutet in aller Regel nur Haftpflicht versichert.

Und Kurzzeitkennzeichen dürfen nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden - Überführungsfahrten, Probefahrten, ...

Kommen wir zu den Vorteilen

Wenn aiways "Schrott" liefett - nur mal als Beisspiel Tesla-Lackierung, nicht funktionsfähige Assistenten.......

Dann lass ich das Auto gleich beim Händler stehen oder gebe es nach der ersten Fahrt zurück und mache den Kaufvertrag rückgängig - aiways muss mir den kompletten Kaufvertrag zurückerstatten.

Wenn aiways aber den Wagen angemeldet hat und ich stelle den Mangel bei Übergabe fest, habe ich zwei Möglichkeiten  - erstens ich nehme das Auto und bestehe auf Mängelbeseitigung (kann bei aiways Antwortezeiten aber etwas länger dauern)

Oder ich gebe das Auto sofort zurück - dann muss ich aber aiways den Schaden (kein Neuwagen mehr weil bereits zugelassen) ersetzen.

Den Schaden kann man ungefähr abschätzen - kauf mal ein Neufahrzeug bei einem Händler und ein gleiches Fahrzeug als Tageszulassung - da sind gerne mal vierstellige Beträge Unterschied.

Natürlich muss ich für die Zeit wo das Fahrzeug auf much zugelassen war auch die Versicherungsprämie zahlen.

Also es kommt schon ein paar gewichtige Argumente zusammen um über ein Kurzzeitkennzeichen nachzudenken.

Aiways versucht hier eine zugesicherte Garantie wider auszuhebeln.

Klar das muss und sollte jeder für sich selbst entscheiden.

Jedem sollte aber auch bewusst sein ,dass es kein Kauf wie im Autohaus ist.

Aiways hat keinen guten Ruf zu verlieren- allein schon weil sie noch keinen haben.

Vertrauen muss man sich erst verdienen.

elektrofan hat auf diesen Beitrag reagiert.
elektrofan
Derzeit mit LEAF II 40kwh als Forschungsfahrzeug unterwegs - i-rEzEPT Projekt.

Ich sehe das ganz entspannt. In knapp 2 Wochen könne wir die Probefahrt im U5 2021 machen. Dann weiß ich was ich bekomme. Somit kaufe ich auch „keine Katze im Sack“. Und Mängel am U5 bei der Übergabe werden ja dokumentiert und behoben. Kann mir also kaum vorstellen, das man den U5 zurückgeben will. Wenn die Probefahrt nicht überzeugt, dann nehm ich den U5 gleich gar nicht.
Aber wie sagt Bloch so schön: „Und ich sag Euch, das wird richtig gut“ 😁

ZOE40 / KONA 64 / ID.3 / U5
Zitat von sven am 11. Oktober 2020, 09:14 Uhr

Es gibt die Möglichkeit der Probefahrt. Vielleicht auch über mehrere Tage möglich.

Das über mehrere Tage bezweifle ich. Ich habe mal angefragt, ob ich eine Probefahrt über ca. 3 Stunden machen könnte, um von Neuötting zu mir nach Österreich zu fahren, um zu schauen, wie er in der Garage Platz hat. Ich fahre knapp über eine Stunde nach Neuötting, also hin und retour plus Aufenthalt (in der Garage) und Reserve wären also die 3 Stunden gewesen.

Laut Euronics geht das leider nicht, da sie die Vorgaben von Aiways haben, maximal 1 Stunde für die Probefahrt anzusetzen. Also über mehrere Tage - denke ich da müsste man schon Youtuber sein mit 100.000 Abos, um das zu bekommen, gell CarManiac?

... war auch meine Info auf Anfrage (als Besteller) - MAXIMAL 1h - eher 40min und nur in "Begleitung" ( eines Mitarbeiters)

... was doof ist da man allein schon mindestens 25min bis zum nächsten Autobahnanschluss braucht....

Also das man sich für das nutzen seines Rechtes und der vertraglichen Zusicherung rechtfertigen muss und das es einige als Schmarotzertum bezeichnen, finde ich etwas fehl am Platz. Ohne jeden Zweifel wird das Recht von einigen wirklich missbraucht und die Kosten tragen letztendlich die ehrlichen Käufer, denn diese Kosten sind natürlich Bestandteil der Kalkulation. So ja auch hier. Die Kosten sind bereits Bestandteil der Kalkulation und zusätzlich gibt es noch die Regelung des Wertersatzes. Und nicht jeder Widerruf ist Missbrauch. Bei den 35-40TSD Euro ist das dann sicher auch keine Kurzschlusshandlung. Alleine schon das Geld zurück zu bekommen ist ein gewisses Risiko. Rechtlichen Anspruch hilft nicht immer...

Das man anders herum direkt von Aushebelung der Garantie schreibt, ist auch deutlich verfrüht und eventuell auch völlig falsch. Noch wissen wir nicht ob die Zulassung überhaupt Pflicht ist. Die Mehrzahl der Kunden wird den Service oder die Dienstleistung sicher gerne beanspruchen.

Und ja. Viele hier haben für die Katze im Sack unterschieben. Das gelieferte MY unterscheidet sich vom Vorführwagen. Hoffentlich in allen Belangen zum Positiven. Ganz sicher kann man sich nicht sein, denn das Unternehmen z.B. aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch mal einen Schritt zurück gehen, ist nicht ungewöhnlich. Die neue Antriebseinheit ist stärker, bessere, sparsamer, toller... bisher nur Marketinggeschwätz. Vielleicht war sie hauptsächlich nur billiger...

Ich werde zumindest versuchen im MY 2021 eine Probefahrt zu bekommen. Vermutlich wird auch diese nur sehr kurz werden, da der Fokus der Märkte vermutlich auf Neuverkäufe liegen wird. Ich hoffe ich schaffe es zeitlich. Auf YouTube wird man dann sicher auch viele Tests finden können, hoffentlich auch einige seriöse.

Gunnar, epsmobile und elektrofan haben auf diesen Beitrag reagiert.
Gunnarepsmobileelektrofan

Bevor wir uns noch richtig anfangen zu zanken sollten wir was klarstellen.

Es gibt verschiedene Probleme die beim Fahrzeug entstehen können.

Nicht gefallen

Mängel

Nicht gefallen

Das Thema nicht gefallen kann vorher wirklich kontrolliert werden durch Probefahrten durch genaue Beurteilung des Fahrzeuges und abschätzen der Bedürfnisse.

Was dazu nicht fällt ist der Sound des warnsystems oder oder oder

dafür ist für mich eindeutig nicht die Rückgabe gedacht.

(wie wenn ich ein Hochzeitsanzug an meiner Hochzeit teste und danach zurück gebe wegen Nichtgefallen)

Mängel

Genau dafür. Erfüllt der Qualitätsstandard des Fahrzeuges nicht dem Stand der Zeit. Sind optische Mängel. Sind versteckte Mängel.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten sind die Mängel erheblich kann das Fahrzeug zurückgegeben werden. Sind die Mängel nicht so schlimm gilt die Nachbesserung.

Ob ein Fahrzeug einem vorgestellt das es ja wirklich vorher kontrollierbar vor Kauf.

Wie gesagt bei Mängel sehe ich es bei schlimmen Fällen angemessen.

Nur als Hinweis

die 14 Tage Rückgaberecht gilt nicht für Vollkaufleute. Also bin ich ein Unternehmer muss sich die Ware unmittelbar also sofort kontrollieren auf Mängel. Die einzige Reklamation die im Nachhinein machbar ist sind sogenannte versteckte Mängel. Ich kaufe es als Firma und habe gar nicht die Möglichkeit zwei Wochen rumzufahren. Das ist nur ein Schutz von den Endverbrauchern die vom Betrüger geschützt werden müssen. Und da stufe ich Aiways garantiert nicht ein.

My 2 cents:

Ich bin schon bei der Bestellung davon ausgegangen, dass Aiways wegen des gewährten Umweltbonus auf der Rechnung kein Auto in Deutschland ohne Zulassung an den Kunden übergibt.  Das war auch schon bei dem E-Golf meiner Frau im Juli so. Einfach um Missbrauch vorzubeugen.(z.B. Zulassung im Ausland)

Ich finde es auch gut, das mein Wagen erst im Dezember kommen soll. So hat er sehr wahrscheinlich die Ladeschale verbaut und ich kann, wenn die Vorführer Ende Oktober kommen noch eine Probefahrt vor Rechnungsstellung machen.

Wir sprechen also hier von einem Lieferverzug von ca. 2 Monaten und einer ca. Gesamtlieferzeit von ca. 4 Monaten. Finde ich ok. Auf unseren E-Golf haben wir 9 Monate gewartet, geplant waren 5-6 Monate. Während der Wartezeit gab es keinerlei Infos nur im Onlineportal wurde der Liefertermin angepasst. Auf Nachfragen gab es keine konkreten Antworten.

Wichtig ist mir, dass alles was am und im U5 verbaut ist auch funktioniert. Besonders die Assistenzsysteme. Ich habe da bei einem 2017 neuen Ford Edge schon sehr negative Erfahrungen gemacht, z.B. hat der Bremsassistent oft grundlos vor einer bevorstehenden Kollision gewarnt und das ein oder andere mal auch gebremst, die Verkehrszeichen Erkennung war sehr unzuverlässig, die elektische Heckklappe funktionierte nicht richtig und noch viele Kleinigkeiten mehr. Bei diversen Werkstattbesuchen konnte nur die Verkehrszeichenerkennung verbessert werden, Softwareupdates konnten nicht aufgespielt werden, die Empfehlung war dann auf das nächste Update zu warten. Alles andere wäre "der derzeitige Stand der Technik" Ich habe den Wagen dann nach ca. einem Jahr natürlich mit reichlich Wertverlust verkauft, weil ich keine Lust mehr hatte.

Das Risiko sehe ich beim U5 auch,  nehme das aber auch bewußt in Kauf , wenn ich ihn nehme.

Auf die App bin ich auch sehr gespannt, die chinesische App finde ich gut gemacht. Ich kenne aber auch die die App Anbindung bei VW die nur zeitweise funktioniert und  nach dem ersten Jahr auch noch eine Gebühr kostet.

Ich freue mich auf meinen U5. Restlos überzeugt bin ich hoffentlich nach der Probefahrt im 2021er.

Mir ist auch aufgefallen, dass die Stimmung hier im Forum insgesamt etwas gesunken ist und viele Dinge hier sehr dramatisiert werden. Finde ich schade, denn am Ende möchten wir ein tolles Auto und Aiways möchte ganz bestimmt zufriedene Kunden, die Positives von ihrem Wagen berichten, somit muß man nicht allem eine „böse“ Absicht unterstellen.

daniel.u und Rasti haben auf diesen Beitrag reagiert.
daniel.uRasti
Zitat von lucky am 11. Oktober 2020, 14:58 Uhr

Ich bin schon bei der Bestellung davon ausgegangen, dass Aiways wegen des gewährten Umweltbonus auf der Rechnung kein Auto in Deutschland ohne Zulassung an den Kunden übergibt.  Das war auch schon bei dem E-Golf meiner Frau im Juli so. Einfach um Missbrauch vorzubeugen.(z.B. Zulassung im Ausland)

Warum ist das Missbrauch, das Auto im Ausland anzumelden. Ich würde das genauso machen, da ich vor habe, das Auto nach Österreich zu importieren und natürlich auch hier zuzulassen. Der Umweltbonus ist ein Rabatt, den der Verkäufer dem Käufer gewährt. Missbrauch wäre, wenn ich das Auto in Deutschland zulassen und in Österreich fahren würde, da ich ja da eine staatliche Förderung in Anspruch nehme. Das habe ich aber auch nicht vor.

Bei uns in Österreich ist es ähnlich. Da gibt es auch einen Händlerrabatt (Umweltprämie) und eine staatliche Förderung.

Also als Missbrauch würde ich das jetzt nicht bezeichnen, wenn ein Verkäufer jedem Kunden den gleichen Rabatt gewährt. Wäre es umgekehrt, dass ein Österreicher den Rabatt nicht bekommt würde ich eher von Diskriminierung sprechen.

Zitat von Firechief am 11. Oktober 2020, 15:47 Uhr
Zitat von lucky am 11. Oktober 2020, 14:58 Uhr

Ich bin schon bei der Bestellung davon ausgegangen, dass Aiways wegen des gewährten Umweltbonus auf der Rechnung kein Auto in Deutschland ohne Zulassung an den Kunden übergibt.  Das war auch schon bei dem E-Golf meiner Frau im Juli so. Einfach um Missbrauch vorzubeugen.(z.B. Zulassung im Ausland)

Warum ist das Missbrauch, das Auto im Ausland anzumelden. Ich würde das genauso machen, da ich vor habe, das Auto nach Österreich zu importieren und natürlich auch hier zuzulassen. Der Umweltbonus ist ein Rabatt, den der Verkäufer dem Käufer gewährt. Missbrauch wäre, wenn ich das Auto in Deutschland zulassen und in Österreich fahren würde, da ich ja da eine staatliche Förderung in Anspruch nehme. Das habe ich aber auch nicht vor.

Bei uns in Österreich ist es ähnlich. Da gibt es auch einen Händlerrabatt (Umweltprämie) und eine staatliche Förderung.

Also als Missbrauch würde ich das jetzt nicht bezeichnen, wenn ein Verkäufer jedem Kunden den gleichen Rabatt gewährt. Wäre es umgekehrt, dass ein Österreicher den Rabatt nicht bekommt würde ich eher von Diskriminierung sprechen.

Nach Österreich importieren geht sicher, Aiways wird wohl leider den Umweltbonus zurückfordern

Habe ich gerade in den AGB gelesen:

2.2
Aiways nimmt am Umweltbonus teil und zieht von Ihrem Kaufpreis direkt bei der Bestellung EUR 3.000 ab („Herstelleranteil Umweltbonus“). Aiways behält sich das Recht vor, den Herstelleranteil Umweltbonus von Ihnen zurückzufordern, wenn Sie das Fahrzeug nicht in Deutschland zulassen (Erstzulassung) und das Fahrzeug nicht für mindestens sechs Monate in Deutschland zugelassen bleibt ( „Haltedau-er“).
2.3
Auf Anfrage von Aiways sind Sie verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen - durch Übersendung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I - nachzuweisen, dass Sie das Fahrzeug in Deutschland zugelassen haben (Erstzulassung) und dass Sie die Haltdauer einhalten.
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