
Ladegeschwindigkeit
Zitat von gee.em am 15. Mai 2021, 09:50 UhrHabe 1.6.1 schon eine ganze Weile dauf. Keine Besserung bei den kostenpflichtigen innogy AC Säulen in meiner Umgebung. Kein Laden möglich. Habe meinen Unmut gegenüber Aiways kundgetan, da hier einfach nichts passiert. Mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr. Ganz schön traurig.
Habe 1.6.1 schon eine ganze Weile dauf. Keine Besserung bei den kostenpflichtigen innogy AC Säulen in meiner Umgebung. Kein Laden möglich. Habe meinen Unmut gegenüber Aiways kundgetan, da hier einfach nichts passiert. Mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr. Ganz schön traurig.
Zitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrZitat von gee.em am 15. Mai 2021, 09:50 UhrHabe 1.6.1 schon eine ganze Weile dauf. Keine Besserung bei den innogy AC Säulen in meiner Umgebung. Kein Laden möglich. Habe meinen Unmut gegenüber Aiways kundgetan, da hier einfach nichts passiert. Mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr. Ganz schön traurig.
Das ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
Zitat von gee.em am 15. Mai 2021, 09:50 UhrHabe 1.6.1 schon eine ganze Weile dauf. Keine Besserung bei den innogy AC Säulen in meiner Umgebung. Kein Laden möglich. Habe meinen Unmut gegenüber Aiways kundgetan, da hier einfach nichts passiert. Mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr. Ganz schön traurig.
Das ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
Zitat von winni am 15. Mai 2021, 11:12 UhrIch habe mal gelesen das beim Aufspielen der 1.6.1 Software bei ATU gegenüber
der Software die in China aufgespielt wurde evl. kleinste Unterschiede bestehen
die dafür verantwortlich sein können für Ladeprobleme. Auch lese ich in anderen
Foren ebenfalls Ladeprobleme bei Innogy bei bestimmten Fahrzeugen, gerade bei
neuen Modellen da die Software der Säulen noch nicht angepasst war. D.h. es könnte
evl. auch daran liegen das Innogy etwas nachhängt mit den Softwareupdates ???
Ich habe mal gelesen das beim Aufspielen der 1.6.1 Software bei ATU gegenüber
der Software die in China aufgespielt wurde evl. kleinste Unterschiede bestehen
die dafür verantwortlich sein können für Ladeprobleme. Auch lese ich in anderen
Foren ebenfalls Ladeprobleme bei Innogy bei bestimmten Fahrzeugen, gerade bei
neuen Modellen da die Software der Säulen noch nicht angepasst war. D.h. es könnte
evl. auch daran liegen das Innogy etwas nachhängt mit den Softwareupdates ???
Zitat von Thilo am 15. Mai 2021, 12:53 Uhr@Kölner
Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
@Kölner
Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
Zitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 16:22 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrDas ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Zitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 Uhr
Das ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Zitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 18:18 UhrZitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 16:22 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrDas ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Werde noch einmal um ein Gespräch bitten. Eventuell kann man Bedenken ausräumen, sehe aber wenig Hoffnung. Die Gesetzesänderung kenne ich. Bringt nur hier nicht viel. In der Mietwohnung ist kein Stellplatz enthalten. Die Garage ist im eigenen Mietvertrag geregelt (wenn auch gleicher Vermieter) und für diesen getrennten Vertrag gelten dann auch andere Spielregeln, z.B. Kündigungsrecht, hier 3 Monate.
Kann zum Glück auf Arbeit laden. Kann nur nicht verstehen, warum der Vermieter nicht möchte, dass der Staat und ich den Wert seines Eigentums auf unsere Kosten steigern.
Zitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 16:22 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrDas ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Werde noch einmal um ein Gespräch bitten. Eventuell kann man Bedenken ausräumen, sehe aber wenig Hoffnung. Die Gesetzesänderung kenne ich. Bringt nur hier nicht viel. In der Mietwohnung ist kein Stellplatz enthalten. Die Garage ist im eigenen Mietvertrag geregelt (wenn auch gleicher Vermieter) und für diesen getrennten Vertrag gelten dann auch andere Spielregeln, z.B. Kündigungsrecht, hier 3 Monate.
Kann zum Glück auf Arbeit laden. Kann nur nicht verstehen, warum der Vermieter nicht möchte, dass der Staat und ich den Wert seines Eigentums auf unsere Kosten steigern.
Zitat von Thilo am 15. Mai 2021, 19:07 UhrEs gibt auch dumme und/oder uneinsichtige Menschen die sich jeder Veränderung widersetzen.
Ist halt so ..
Es gibt auch dumme und/oder uneinsichtige Menschen die sich jeder Veränderung widersetzen.
Ist halt so ..
Zitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 20:28 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 18:18 UhrZitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 16:22 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrDas ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Werde noch einmal um ein Gespräch bitten. Eventuell kann man Bedenken ausräumen, sehe aber wenig Hoffnung. Die Gesetzesänderung kenne ich. Bringt nur hier nicht viel. In der Mietwohnung ist kein Stellplatz enthalten. Die Garage ist im eigenen Mietvertrag geregelt (wenn auch gleicher Vermieter) und für diesen getrennten Vertrag gelten dann auch andere Spielregeln, z.B. Kündigungsrecht, hier 3 Monate.
Kann zum Glück auf Arbeit laden. Kann nur nicht verstehen, warum der Vermieter nicht möchte, dass der Staat und ich den Wert seines Eigentums auf unsere Kosten steigern.
Ich bin kein Rechtsanwalt, nach meiner Lesart sollte „§ 554 auch für die Garagen mit eigenem Vertrag gelten.
(1) Der Mieter kann verlangen, . . . da steht nichts davon , das das nur für Garagen und Wohnungen in einem Mietvertrag gilt.
Das wurde ja geändert damit e-Autos privat laden können. Es wird viele geben, die einen extra Vertrag für ihre Garage oder Stellplatz haben.
Zitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 18:18 UhrZitat von elektrofan am 15. Mai 2021, 16:22 UhrZitat von tomcologne am 15. Mai 2021, 10:01 UhrDas ist wirklich schade. Bei mir hier sind die "Langsamlader" fast alle innogy und hatte auf Besserung gehofft. Kann zwar auf Arbeit laden, aber etwas mehr Flexibilität wäre schön. Leider hat mein Vermieter die mdl. Zustimmung für eine Wallbox in meiner Garage (und auf meine Kosten) nun doch abgelehnt. Lademöglichkeiten Fußläufig habe ich, aber eben innogy.
@thilo hat damit Recht : Soweit ich weiß darf der Eigentümer mittlerweile gar nicht mehr ablehnen
denn seit Dez 2020 ist neu:
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
zu finden zB https://www.buzer.de/2_WEMoG.htm
Hoffentlich ist dein Vermieter einsichtig, ist die Garage nicht gerade ein Baudenkmal, kann er nicht ablehnen .
Werde noch einmal um ein Gespräch bitten. Eventuell kann man Bedenken ausräumen, sehe aber wenig Hoffnung. Die Gesetzesänderung kenne ich. Bringt nur hier nicht viel. In der Mietwohnung ist kein Stellplatz enthalten. Die Garage ist im eigenen Mietvertrag geregelt (wenn auch gleicher Vermieter) und für diesen getrennten Vertrag gelten dann auch andere Spielregeln, z.B. Kündigungsrecht, hier 3 Monate.
Kann zum Glück auf Arbeit laden. Kann nur nicht verstehen, warum der Vermieter nicht möchte, dass der Staat und ich den Wert seines Eigentums auf unsere Kosten steigern.
Ich bin kein Rechtsanwalt, nach meiner Lesart sollte „§ 554 auch für die Garagen mit eigenem Vertrag gelten.
(1) Der Mieter kann verlangen, . . . da steht nichts davon , das das nur für Garagen und Wohnungen in einem Mietvertrag gilt.
Das wurde ja geändert damit e-Autos privat laden können. Es wird viele geben, die einen extra Vertrag für ihre Garage oder Stellplatz haben.
Zitat von Elmow am 15. Mai 2021, 20:33 UhrBei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hilft das nicht viel. Und Garagen stehen nicht unter besonderem Kündigungsschutz wie Wohnraum.
Bei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hilft das nicht viel. Und Garagen stehen nicht unter besonderem Kündigungsschutz wie Wohnraum.
Zitat von Thilo am 15. Mai 2021, 21:27 UhrZitat von Elmow am 15. Mai 2021, 20:33 UhrBei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hilft das nicht viel. Und Garagen stehen nicht unter besonderem Kündigungsschutz wie Wohnraum.
Das ist die Crux dabei, Recht haben ist eine Sache, sein Recht durchsetzen und bekommen ist leider eine ganz andere Geschichte
Zitat von Elmow am 15. Mai 2021, 20:33 UhrBei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hilft das nicht viel. Und Garagen stehen nicht unter besonderem Kündigungsschutz wie Wohnraum.
Das ist die Crux dabei, Recht haben ist eine Sache, sein Recht durchsetzen und bekommen ist leider eine ganz andere Geschichte