
Rechnung / Liefertermin
Zitat von McDerlin am 20. April 2021, 20:46 UhrWenn ich nun die erste Rechnung(nicht die korrigierte 2.Rechnung) geschickt habe, paßt es nicht mehr mit dem Schwellenwert?
Wenn ich nun die erste Rechnung(nicht die korrigierte 2.Rechnung) geschickt habe, paßt es nicht mehr mit dem Schwellenwert?
Zitat von winni am 20. April 2021, 20:55 UhrGeht es bei der korrigierten Rechnung um die 3% Mwst Erstattung für diejenigen die
letztes Jahr bestellt hatten ??
Geht es bei der korrigierten Rechnung um die 3% Mwst Erstattung für diejenigen die
letztes Jahr bestellt hatten ??
Zitat von TscFe am 20. April 2021, 21:36 UhrZitat von S-J am 20. April 2021, 16:13 UhrHallo Dasepp,
vielen Dank für die Antwort, aber bitte schau dir mal den Bafa-Auszug an, wie die das rechnen!!
Die stellen 2 Rechnungen gegenüber - und die zweite Rechnung liegt bei 34000 Euro und wird NICHT anerkannt!!
Der Schwellenwert hat NICHTS mit den 40.000 Euro allgemein zu tun.
Der Schwellenwert für JEDES Auto ist verschieden!!!
Die 40.000 Euro ist nur die Grenze zur der nächsten FörderHÖHE.
Auf meiner Aiways-Rechnung ist der Nettolistenpreis identisch mit dem Nettolistenpreis der Bafa-Liste.
Dadurch ergibt sich, wie schon gesagt, nach Abzug des Nachlasses ein genauen Treffer auf den Schwellenwert. Mir ging es nur darum, weil die bei der Bafa nur von "UNTER dem Schwellenwert" und "Über dem Schwellenwert" sprechen....
Ah, unter diesem Blickwinkel beantwortet sich auch meine Frage von vor einigen Tagen:
Zitat von TscFe am 15. April 2021, 20:23 UhrZitat von derTobes am 15. April 2021, 15:28 UhrFür alle anderen, die sich evtl. dieselbe Frage stellen: lt. Aussage eines sehr netten MA von Aiways beide Rechnungen sowie die Storno-Rechnung beim BAFA-Antrag mit hochladen. Sollten sich Probleme ergeben, versichert Aiways Hilfe! Sie lassen einen nicht im Regen stehen. Top!
Hallo,
welches evtl. Problem seht ihr dabei, nur die ursprüngliche Rechnung einzureichen? Dort ist der korrekte Kaufpreis ja aufgeführt.
Ich bin nämlich etwas verwirrt, habe heute auch so eine Rechnungskorrektur erhalten. Ich habe Ende Dezember bestellt und im März bezahlt, es waren bereits 19% Mwst., von denen mir die 3% rabattiert wurden. In der Korrektur wurde die Rabattierung nun lediglich anders gerechnet (im Netto und nicht im Brutto), das Endergebnis ist jedoch gleich. Ich befürchte, die nicht allzu begabte BAFA mit drei Zetteln anstatt des einen womöglich zu überfordern.
Ich habe ein MJ 21 Standard bestellt, Nettolistenpreis 32750 €. Auf der ursprünglichen Rechnung liegt die Netto Summe bei 30245,80 €, und damit über dem Schwellenwert der Bafa (32750 - 3000 = 29750). Auf der Rechnungskorrektur liegt die Netto Summe nun bei 29495,80 €, also unter dem Schwellenwert. Könnte sein, daß das der Zweck des Ganzen war.
Zitat von S-J am 20. April 2021, 16:13 UhrHallo Dasepp,
vielen Dank für die Antwort, aber bitte schau dir mal den Bafa-Auszug an, wie die das rechnen!!
Die stellen 2 Rechnungen gegenüber - und die zweite Rechnung liegt bei 34000 Euro und wird NICHT anerkannt!!
Der Schwellenwert hat NICHTS mit den 40.000 Euro allgemein zu tun.
Der Schwellenwert für JEDES Auto ist verschieden!!!
Die 40.000 Euro ist nur die Grenze zur der nächsten FörderHÖHE.
Auf meiner Aiways-Rechnung ist der Nettolistenpreis identisch mit dem Nettolistenpreis der Bafa-Liste.
Dadurch ergibt sich, wie schon gesagt, nach Abzug des Nachlasses ein genauen Treffer auf den Schwellenwert. Mir ging es nur darum, weil die bei der Bafa nur von "UNTER dem Schwellenwert" und "Über dem Schwellenwert" sprechen....
Ah, unter diesem Blickwinkel beantwortet sich auch meine Frage von vor einigen Tagen:
Zitat von TscFe am 15. April 2021, 20:23 UhrZitat von derTobes am 15. April 2021, 15:28 UhrFür alle anderen, die sich evtl. dieselbe Frage stellen: lt. Aussage eines sehr netten MA von Aiways beide Rechnungen sowie die Storno-Rechnung beim BAFA-Antrag mit hochladen. Sollten sich Probleme ergeben, versichert Aiways Hilfe! Sie lassen einen nicht im Regen stehen. Top!
Hallo,
welches evtl. Problem seht ihr dabei, nur die ursprüngliche Rechnung einzureichen? Dort ist der korrekte Kaufpreis ja aufgeführt.
Ich bin nämlich etwas verwirrt, habe heute auch so eine Rechnungskorrektur erhalten. Ich habe Ende Dezember bestellt und im März bezahlt, es waren bereits 19% Mwst., von denen mir die 3% rabattiert wurden. In der Korrektur wurde die Rabattierung nun lediglich anders gerechnet (im Netto und nicht im Brutto), das Endergebnis ist jedoch gleich. Ich befürchte, die nicht allzu begabte BAFA mit drei Zetteln anstatt des einen womöglich zu überfordern.
Ich habe ein MJ 21 Standard bestellt, Nettolistenpreis 32750 €. Auf der ursprünglichen Rechnung liegt die Netto Summe bei 30245,80 €, und damit über dem Schwellenwert der Bafa (32750 - 3000 = 29750). Auf der Rechnungskorrektur liegt die Netto Summe nun bei 29495,80 €, also unter dem Schwellenwert. Könnte sein, daß das der Zweck des Ganzen war.
Zitat von elektrofan am 20. April 2021, 23:05 UhrZitat von winni am 20. April 2021, 20:55 UhrGeht es bei der korrigierten Rechnung um die 3% Mwst Erstattung für diejenigen die
letztes Jahr bestellt hatten ??
Wegen der 3% auch.
Bei meiner ersten Rechnung war ja auch nur ein voraussichtlicher Liefermonat genannt .
Da aber laut Bafa in ihrer Beschreibung und Vorgaben der genaue Liefertermin dort stehen muss ,
war es halt nur eine Vorläufige für die Bafa nicht nutzbare Rechnung.
So habe ich es jedenfalls verstanden und die Prämie so mit der korrekten Rechnung auch erhalten.
Zitat von winni am 20. April 2021, 20:55 UhrGeht es bei der korrigierten Rechnung um die 3% Mwst Erstattung für diejenigen die
letztes Jahr bestellt hatten ??
Wegen der 3% auch.
Bei meiner ersten Rechnung war ja auch nur ein voraussichtlicher Liefermonat genannt .
Da aber laut Bafa in ihrer Beschreibung und Vorgaben der genaue Liefertermin dort stehen muss ,
war es halt nur eine Vorläufige für die Bafa nicht nutzbare Rechnung.
So habe ich es jedenfalls verstanden und die Prämie so mit der korrekten Rechnung auch erhalten.
Zitat von Elmow am 20. April 2021, 23:22 UhrIch denke, die Thematik wurde hier hinreichend diskutiert und auch auf der Website des BAFA ausführlich beschrieben. Wer da noch Fragen hat, sollte ggf. einen Steuerberater oder Anwalt befragen. Es geht ja doch um eine Menge.
Ich denke, die Thematik wurde hier hinreichend diskutiert und auch auf der Website des BAFA ausführlich beschrieben. Wer da noch Fragen hat, sollte ggf. einen Steuerberater oder Anwalt befragen. Es geht ja doch um eine Menge.
Zitat von Dasepp am 21. April 2021, 06:35 UhrMoin
Verstehen muss man das ja auch nicht im vollen Rahmen.
Bei Neuwagen einfach kurz gegenkontrollieren ob auf der Rechnung der identische Nettopreis wie in der Bafaliste steht, wie gesagt keinesfalls ein höherer.
Bei den jungen gebrauchten ist es schon etwas spannender, da sollte man dann schon einen Fragen der sich damit hundertprozentig auskennt. für uns hier erst mal ohne Bedeutung da es sich nur um Neuwagen handelt, zumindest vorerst 😉
Gruß
Dasepp
Moin
Verstehen muss man das ja auch nicht im vollen Rahmen.
Bei Neuwagen einfach kurz gegenkontrollieren ob auf der Rechnung der identische Nettopreis wie in der Bafaliste steht, wie gesagt keinesfalls ein höherer.
Bei den jungen gebrauchten ist es schon etwas spannender, da sollte man dann schon einen Fragen der sich damit hundertprozentig auskennt. für uns hier erst mal ohne Bedeutung da es sich nur um Neuwagen handelt, zumindest vorerst 😉
Gruß
Dasepp
Zitat von Hififreak am 21. April 2021, 13:16 UhrMeine Schilder und Papiere sind heute gekommen.
Jetzt warten auf das Auto 🚗 😉
Meine Schilder und Papiere sind heute gekommen.
Jetzt warten auf das Auto 🚗 😉
Zitat von S-J am 21. April 2021, 14:32 UhrHallo Dasepp
oberen Link (in anhängender Datei oben rot eingekreist) zur Übersichtsseite für Anträge eingeben..
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html
... danach auf der sich öffnenden Seite den Link (in anhängender Datei UNTEN rot eingekreist) anklicken.
Dann musst du die PDF-Datei speichern, öffnen und dann mal alles durchlesen....
NACHTRAG... Ich habe gerade gesehen, dass dir jemand den direkten Link bereits geschickt hat - bei mir dauert halt alles ein wenig länger 🙂
Hallo Dasepp
oberen Link (in anhängender Datei oben rot eingekreist) zur Übersichtsseite für Anträge eingeben..
... danach auf der sich öffnenden Seite den Link (in anhängender Datei UNTEN rot eingekreist) anklicken.
Dann musst du die PDF-Datei speichern, öffnen und dann mal alles durchlesen....
NACHTRAG... Ich habe gerade gesehen, dass dir jemand den direkten Link bereits geschickt hat - bei mir dauert halt alles ein wenig länger 🙂
Hochgeladene Dateien:Zitat von McDerlin am 21. April 2021, 14:56 UhrIch stelle gerade fest, dass ich beim Antrag bei der BAFA das Formular " Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" nicht abgegeben habe. Mein Rechner hatte sich aufgehängt. Habt ihr vielleicht noch den Antrag als Kopie, ich würde dann den Text ab- und unterschreiben und nachträglich bei der BAFA hochladen.
Ich stelle gerade fest, dass ich beim Antrag bei der BAFA das Formular " Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" nicht abgegeben habe. Mein Rechner hatte sich aufgehängt. Habt ihr vielleicht noch den Antrag als Kopie, ich würde dann den Text ab- und unterschreiben und nachträglich bei der BAFA hochladen.