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Rechnung / Liefertermin

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Zitat von Peter Thalmann am 30. April 2021, 14:48 Uhr

Also ich glaube:

Der Anruf hat nur einen Sinn, die wollen abschecken mit welchen rechtlichen Folgen sie zu rechnen haben.

das glaub ich eben nicht. Aber was weiß man schon…. 🤓

Dasepp hat auf diesen Beitrag reagiert.
Dasepp
ZOE40 / KONA 64 / ID.3 / U5

Ich bin wahrlich auch "not amused" über die aktuelle Entwicklung. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten eher begrenzt und wenig sinnvoll. Aiways hat entgegen der häufig geäußerten Behauptung nämlich kein verbindliches Lieferdatum genannt. Die Angabe z.B. auf der Rechnung ist eher als unverbindliche Willenserklärung im Sinne einer bloßen Absichtserklärung zu sehen. Man müsste also Aiways schriftlich (am besten per Einschreiben) eine Frist von 6 Wochen setzen bevor man Forderungen wie Preisnachlass o.ä. stellen kann.

Ich für mich halte das für keine gute Idee, ich werde versuchen vernünftige Vereinbarungen -sprich Zusagen- zu treffen.

Thilo hat auf diesen Beitrag reagiert.
Thilo

Gunna

das ist dein gutes Recht.

Gruß

Peter

Zitat von Elmow am 30. April 2021, 19:27 Uhr

Ich bin wahrlich auch "not amused" über die aktuelle Entwicklung. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten eher begrenzt und wenig sinnvoll. Aiways hat entgegen der häufig geäußerten Behauptung nämlich kein verbindliches Lieferdatum genannt. Die Angabe z.B. auf der Rechnung ist eher als unverbindliche Willenserklärung im Sinne einer bloßen Absichtserklärung zu sehen. Man müsste also Aiways schriftlich (am besten per Einschreiben) eine Frist von 6 Wochen setzen bevor man Forderungen wie Preisnachlass o.ä. stellen kann.

Ich für mich halte das für keine gute Idee, ich werde versuchen vernünftige Vereinbarungen -sprich Zusagen- zu treffen.

Ich Versuche es noch ein Mal zu erklären hoffentlich ohne wieder eine Eskalation auszulösen.

Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als unverbindlich ge­kennzeichnet wurden. Gemäß den GWVB (vgl. Teil 4 Anhang) Punkt III.1.

Haben die Vertragsparteien einen verbindlichen Lieferzeitpunkt nach dem Kalender bestimmt, kommt der Lieferant, der den Verzug zu vertreten hat, auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der Anspruch des Bestellers fällig und durchsetzbar ist.

Die Folge: Der Lieferant haftet für den durch den Verzug verursachten Schaden.

Thilo, Photon und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
ThiloPhotonmacerelektrofanPeter Thalmann

Ich habe noch niemals von jemanden gehört das er in irgend einer Form Entschädigung von einem Fahrzeughersteller bekommen hat, und fast immer wurden die Fahrzeuge zu spät geliefert. Im besten Fall durftes du dein altes Fahrzeug welches du in Zahlung gegeben hast bist zur Übergabe weiter fahren. Von daher rechnet euch nicht zu viel aus...

Thilo und macer haben auf diesen Beitrag reagiert.
Thilomacer

Hallo

Aiways hat es doch selber in ihrer Mail geschrieben, "ihren zugesagten Liefertermin"

Gruß

Peter

Ihr wisst wofür die Abkürzung GWVB steht? Bin gespannt, was euer RA sagt, gebt doch mal Bescheid, wenns was Neues gibt.

Hallo essener40

müssten die bei den anderen Autoherstellern auch binnen einer Frist von 7 Tagen 4 Wochen plus vorher Vorkasse leisten?

Gruß

Peter

Und Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen wendest du 1:1 auf Neuwagenlieferungen aus Fernost in Coronazeiten an? Bei Logistikketten, die schon seit Oktober nicht mehr Rund laufen und durch die Suez-Geschichte völlig aus dem Ruder laufen? Und das noch für viele Wochen...

Peter Thalmann und Thilo haben auf diesen Beitrag reagiert.
Peter ThalmannThilo

Ich habe damals beim Aiways angefragt ob sich die Lieferung durch diese Suez-Geschichte betroffen ist ein gewisser Herr D... von Aiways sagte mir nein ihr Auto ist schon durch.

Peter Thalmann hat auf diesen Beitrag reagiert.
Peter Thalmann
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