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Rechnung / Liefertermin

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Zitat von Elmow am 30. April 2021, 19:55 Uhr

Ihr wisst wofür die Abkürzung GWVB steht? Bin gespannt, was euer RA sagt, gebt doch mal Bescheid, wenns was Neues gibt.

Sorry Du hast im Bezug auf (GWVB) Recht aber die Gesetzlagen für verbindliche Liefertermine überall gleich. Ich war schon beim Rechtsanwalt und die Sache ist für ihn eindeutig Aiways ist ab morgen im Verzug.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 286 Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht,

wenn die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

macer und Peter Thalmann haben auf diesen Beitrag reagiert.
macerPeter Thalmann
Zitat von Wowchik am 30. April 2021, 20:11 Uhr

Ich habe damals beim Aiways angefragt ob sich die Lieferung durch diese Suez-Geschichte betroffen ist ein gewisser Herr D... von Aiways sagte mir nein ihr Auto ist schon durch.

Da mag er auch Recht gehabt haben. Hilft nur nichts, wenn die Fahrzeuge noch im Hafen waren, als diese von der "eintreffenden Welle" an Schiffen getroffen wurden oder auf der Route noch Zwischenstopps hatten und überholt wurden.

Moin

Ich möchte hier mal einigen Leuten sagen, dass sie nicht in einer gefährdeten Freudschaftsbeziehung, sondern in einer knallharten, gesetzlich geregelten Geschäftsbeziehung sind.

Gruß

Peter

macer, Gunnar und Gerd haben auf diesen Beitrag reagiert.
macerGunnarGerd
Zitat von Peter Thalmann am 30. April 2021, 20:44 Uhr

Moin

Ich möchte hier mal einigen Leuten sagen, dass sie nicht in einer gefährdeten Freudschaftsbeziehung, sondern in einer knallharten, gesetzlich geregelten Geschäftsbeziehung sind.

Gruß

Peter

Ist bekannt. Siehe auch AGB, denen man ja wohl zugestimmt hat. Und diese gelten, bis diese für unwirksam erklärt wurden. Und zum hier zitierten §286 nur soviel, dass dieser in Zusammenhang mit §280 gesehen werden muss "Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat." Da sehe ich durchaus ein Risiko

Liebe Wartenden,

Es ist mehr als ärgerlich das es zu diesen Verzögerungen kommt, aber es bringt hier nix, wenn ihr immer und immer wieder über die Aktionen (Anwalt, Kostenübernahme etc. ) diskutiert. Jeder muss mit den Gegebenheiten umgehen wie er das meint.... aber es muss hier nicht dauernd diskutiert werden.... vielleicht schreibt ihr einfach wie erfolgreich ihr mit euren Aktionen wart.

ich gehöre auch zu den Wartenden und ja ich hab gut gläubig auch mein Auto vor 2 Wochen verkauft. Und ja ich muss täglich 42km bis zur Arbeit.... aber nützt ja nix.

eFahrer, Photon und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
eFahrerPhotonmacerDerJoergElmow

Genau man kann sich drehen und wenden wie man will, deswegen kommen die Autos auch nicht schneller.

Mein Auto 🚗 habe ich auch vor 10 Tagen verkauft, das habe ich Aiways auch geschrieben.

Gruß Georg

Macht euch ein schönes Wochenende.
das mach ich auch 😉

Prost

Hififreak hat auf diesen Beitrag reagiert.
Hififreak

Nastrovje

Genau ein schönes Wochenende Euch allen 🍻🍻🍻

Gruß Georg

Allen zusammen ein schönes Wochenende wir werden sehen was nächste Woche Aiways uns anbieten wird oder auch nicht.

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