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Zeitungsartikel über den Aiways U5

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Zitat von Gunnar am 2. September 2020, 07:47 Uhr

Die Frage ist, wie viel der original Software übernommen werden kann, wo also lediglich die Texte übersetzt werden müssen. Beim Navi braucht man halt auch passendes Kartenmaterial. Aber auch ich hoffe, das es nur eine Frage der Zeit ist, bis das integriert ist. Schließlich ist das ja der Anfang einer ganzen Modellpalette, die in diesem Punkt sicher auf der gleichen Technik beruht um der Aufwand durchaus gerechtfertigt ist.

Also mal ganz ehrlich. Bin ich der einzige, der den kopierten  Artikel eher Gegenteilig versteht?

"Die Navigation ist eines der häufigsten Fahrszenarien, und die Mobiltelefon-Navigation ist die von den Fahrern in diesem Szenario am häufigsten verwendete Form"

"...brauchen die meisten Fahrer die Navigation nicht zu benutzen..."

"Der Umstieg auf den Map-Desktop ist eine gute Antwort auf den Entwicklungstrend des Fahrzeugsystems und setzt viel Speicherplatz frei..."

Zitat von gee.em am 2. September 2020, 18:22 Uhr

Ich habe für mich mal einen Vergleich zwischen Enyaq 60 mit einem U5 Premium mit möglichst gleicher Ausstattung aufgestellt. USt 19% bei beiden, da der Enyaq erst in 2021 geliefert wird.

...was dann natürlich auch bedeutet, dass der U5 nochmal etwa 1ooo Euro günstiger sein könnte.

Hinzu kommt, dass E-Fahrzeuge die bis 31.12.2020 zugelassen werden für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit sind. Bei späterer Zulassung sind es mWn nur 50% Ermäßigung. So zumindest der aktuelle Stand,

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NeoCyberSurfer

Bzgl. Kfz-Steuer irrst du dich. Auch wenn nach 31.12.2020 zugelassen, wird die Befreiung von 10 Jahren gewährt, längstens jedoch bis 31.12.2030. Bei Zulassung im Jamuar 2021, also dann 9 Jahre und 11 Monate.
"Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt."

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tomcologne

@gee-em Danke für den Vergleich. Sehr gut!!! Diese "kilometerlangen" Aufpreislisten der Hersteller (außer vielleicht Kia oder Hyundai) stören mich schon lange!

Gibt den die VW-Gruppe bei E-Autos noch einen Extra-Rabatt auch wenn die 3000€ Herstelleranteil gezahlt werden?

Simson S51, 1991-2002 Diverses, 2002-2016 Kia Sorento, Kia Ceed SW, 01/21 Aiways U5 MJ21

Ich find diese Aufpreisliste ebenfalls ein absolutes Unding. Ich meine, klar gibt es hier und da Dinge bei denen ich es voll nachvollziehen kann einen Aufpreis zu verlangen (Panorama-Dach oder diesen Leuchtgrill), aber selbst für einen Schukoladestecker einen Aufpreis?? Ernsthaft? Und auch eine ganze Reihe von Sicherheitsfeatures welche meiner Meinung nach immer Serie sein sollten kosten einen Aufpreis.

Also da gefällt mir eindeutig das System von Aiways besser und ja auch bei Kia/Hyndai hält sich das ganze noch in Grenzen, aber das System bei der VW Gruppe geht gar nicht.

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NeoCyberSurferdaniel.uLuftgraf_Frank

Ein Aufpreis hab ich noch nicht gelesen, aber auch bislang nichts wahrgenommen, welche Wartungsintervalle hat der Enyaq? 😉

Zitat von gee.em am 2. September 2020, 19:57 Uhr

Bzgl. Kfz-Steuer irrst du dich. Auch wenn nach 31.12.2020 zugelassen, wird die Befreiung von 10 Jahren gewährt, längstens jedoch bis 31.12.2030. Bei Zulassung im Jamuar 2021, also dann 9 Jahre und 11 Monate.
"Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt."

Danke für die Richtigstellung.

Obwohl  die Tinte ist da noch nicht drunter

soll aber im Oktober beschlossen werden !

Zitat von motobo am 2. September 2020, 19:03 Uhr

Ich glaub Infotainment Basic stimmt nicht, oder?

Dem Aufpreis beim Enyaq für ein Navi steht kein Serien-Navi beim U5 gegebüber. Das ist ja gerade einer der Kritikpunkte

Du hast Recht (siehe: https://www.skoda-media.de/model/105/2736?fz=105&skoda=ENYAQ%20iV).  Bei den vielen Optionen kann man schon mal den Überblick verlieren.... 😉
Habe auch gerade gesehen, dass die von mir gelisteten Preise für Extras alle mit 16% USt sind statt dann in 2021 mit 19%. Hätte Skoda mal gleich von Anfang an dazuschreiben können.

Wo Skoda im Vergleich zum U5 punkten könnte, wäre, dass er vermutlich in absehbarer Zeit Vorführer und Autos mit Tageszulassung anbieten wird - also zumindest war das im VW-Konzern bisher auch oft der Fall. Dann wäre der Skoda preislich natürlich noch näher am U5 wenn nicht sogar günstiger (ich meine in entsprechender Ausstattung). Die angebotene Basisversion ohne Extras wird vermutlich keiner bestellen - damit rechnet auch Skoda sicher.

Mir gefällt persönlich die Zubehörliste des U5 auch um Welten besser, da man nicht 100 Zusatzpakete kaufen muss, um das zu erhalten, was man will. Vor allem verliert man echt schon langsam den Überblick, was mit der einen Variante schon alles dabei ist und was du nicht mehr extra bestellen musst.

Aber man sollte den Konfigurator bei Skoda abwarten. Dann wird es etwas leichter gemacht, da dann oft bei einem Extra schon dabei steht "ist in diesem Paket bereits erhalten". Leider erlebt man halt auch ab und zu so Überraschungen, wo dann steht "dieses Extra ist nur in Kombination mit dem .... Paket erhältlich". Und schon schnalzt der Preis nach oben 😉 😀

Michael und daniel.u haben auf diesen Beitrag reagiert.
Michaeldaniel.u
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